Das Urteil Nr. 1361 von 2014 des Kassationsgerichts hat wesentliche Klarstellungen zur Entschädigung des immateriellen Schadens gegeben, insbesondere in Bezug auf den Schaden durch Tod. Diese Entscheidung hat große Relevanz für die Auslegung der geltenden Normen und den Schutz der Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen im Falle von Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen.
Das Recht auf Entschädigung für den Schaden durch den Verlust des Lebens wird von der Opfer sofort zum Zeitpunkt der tödlichen Verletzung erlangt, und somit vor dem Exitus, was eine ontologische, unerlässliche Ausnahme von dem Prinzip der Nichtrückerstattbarkeit des Schadensereignisses darstellt.
Das Gericht hat verschiedene Aspekte der Angelegenheit analysiert und festgestellt, dass:
Das Urteil hat bestätigt, dass der immaterielle Schaden und das Recht auf Entschädigung auf die Erben übertragbar sind. Das bedeutet, dass die Angehörigen des Opfers eine Entschädigung für den erlittenen Verlust verlangen können, basierend auf Kriterien der Gerechtigkeit und der Personalisierung des Schadens.
Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass das Gericht die Idee zurückgewiesen hat, dass der Zeitraum zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Tod die Entschädigung ausschließen könnte, und damit die Rechte der Angehörigen in einem Kontext bekräftigt, in dem die Gesellschaft den Respekt vor der Menschenwürde gewährleisten muss.
Das Urteil Nr. 1361 von 2014 stellt einen bedeutenden Fortschritt im Schutz der Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen dar, indem es klar feststellt, dass der Verlust des Lebens immer als ersatzfähiger Schaden betrachtet werden muss. Diese juristische Ausrichtung fördert eine größere Gerechtigkeit bei der Schadensregulierung und gewährleistet eine angemessene Unterstützung für die Angehörigen der Opfer von schädigenden Ereignissen.