Die recente Entscheidung des Kassationsgerichts über die Bigenitorialität und Besuchsrechte hebt die Bedeutung hervor, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Eltern und den Rechten der Minderjährigen zu gewährleisten. Der Ansatz des Berufungsgerichts wurde hinsichtlich der Bewertung des vorrangigen Interesses des Mädchens als unzureichend erachtet.