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Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. VI - 1, n. 28883 von 2020: Bigenitorialität und Besuchsrecht

Das Urteil n. 28883 von 2020 des Kassationsgerichts erweist sich als entscheidend im Kontext der Trennung der Ehepartner und der Besuchsrechte in Bezug auf minderjährige Kinder. Das Gericht hat die Beschwerde eines Vaters, D.P.M., angenommen, der die Entscheidung des Berufungsgerichts von Genua anfocht, das die Besuchsmodalitäten mit der Tochter A. eingeschränkt hatte und ein Besuchsregime festlegte, das auf den Zeitpunkt zurückging, als die Minderjährige erst sechs Monate alt war. Diese Entscheidung wirft Fragen zur korrekten Anwendung des Prinzips der Bigenitorialität und zum Wohl des Kindes auf.

Der Kontext des Urteils

In dem Gerichtsverfahren hatte der Vater eine Änderung des Besuchsregimes beantragt, da er der Meinung war, dass die aktuellen Modalitäten eine angemessene Vater-Tochter-Beziehung nicht gewährleisteten. Das Berufungsgericht hielt jedoch den vorhergehenden Beschluss aufrecht und stützte sich dabei auf die Schlussfolgerungen eines Gutachters, der das Übernachten beim Vater ausgeschlossen hatte und diese Entscheidung mit der angeblichen Unreife des Elternteils und der Konflikthaftigkeit mit dem anderen Elternteil, G.I., begründete.

Das Prinzip der Bigenitorialität muss eine aktive Präsenz beider Elternteile im Leben des Kindes gewährleisten, um stabile und bedeutungsvolle emotionale Beziehungen zu fördern.

Die Begründungen des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht hat die Gründe der Beschwerde des Vaters angenommen und hervorgehoben, dass das Berufungsgericht das Wohl des Kindes und die Bedeutung der Bigenitorialität nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die italienische Rechtsprechung, unterstützt durch europäische Normen wie Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, besagt, dass Beschränkungen der Besuchsrechte durch solide und spezifische Gründe gerechtfertigt sein müssen.

  • Das Recht auf Bigenitorialität impliziert die Notwendigkeit, stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen zu gewährleisten.
  • Gerichtliche Entscheidungen müssen klar und detailliert begründet werden, insbesondere in Bezug auf das Wohl des Kindes.
  • Die Konflikthaftigkeit zwischen den Eltern darf die Beziehung des Kindes zu einem der beiden Elternteile nicht beeinträchtigen.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil n. 28883 von 2020 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Minderjährigen in Trennungssituationen dar. Das Kassationsgericht hat die Notwendigkeit betont, die emotionalen und relationalen Dynamiken zwischen Eltern und Kindern aufmerksam zu bewerten, damit das Prinzip der Bigenitorialität tatsächlich respektiert wird. Dieser Fall erinnert uns an die Wichtigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der auf das Wohl des Kindes ausgerichtet ist, was in allen familiären Streitigkeiten von grundlegender Bedeutung ist.