Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Geburtsprämie und Rechte der nicht-europäischen Staatsbürgerinnen: Kommentar zu Urteil Nr. 10728 von 2024.

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts klärt die Rechte der Drittstaatsangehörigen bezüglich des Geburtenbonus und stellt fest, dass für den Zugang zu dieser Leistung keine EU-Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist. Ein wichtiger Sieg für die Gleichheit und Würde der Mütter.