Das kürzliche Urteil Nr. 49642 von 2023 klärt die Anwendbarkeit der europäischen Schutzanordnung und hebt hervor, dass die Freiwilligkeit des Transfers des Opfers keinen Einfluss auf den gewährten Schutz hat, insbesondere für Minderjährige. Lassen Sie uns gemeinsam die Einzelheiten und rechtlichen Implikationen entdecken.