Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 15504 von 2024: Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid als stillschweigende Annahme des Erbes.

Die Anordnung des Kassationsgerichts stellt klar, dass der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid durch einen Erben eine stillschweigende Annahme des Erbes darstellt und wichtige Grundsätze im Erbrecht festlegt.