Die Anordnung des Kassationsgerichts stellt klar, dass der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid durch einen Erben eine stillschweigende Annahme des Erbes darstellt und wichtige Grundsätze im Erbrecht festlegt.
Erbrecht Erbschaft Mahnbescheid Oberster Gerichtshof stillschweigende Annahme