Wir analysieren die Verordnung Nr. 9904 von 2024 des Kassationsgerichts bezüglich der Testierfähigkeit und der Verfügbarkeit von Erbrechten und bieten einen klaren und verständlichen Überblick über die Thematik.
Erbrecht testamentarische Nachlass Testierfähigkeit Verfügung 9904/2024