Das Urteil des Kassationsgerichts vom 28. September 2023 regelt die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten, die an Aktivitäten von Mafiavereinigungen, Erpressung und Selbstgeldwäsche beteiligt sind, und klärt die Grenzen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Straftatbeständen.