Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts bietet bedeutende Anhaltspunkte zur Verantwortung der Gesundheitseinrichtungen im Falle von Schäden, die aus medizinisch-chirurgischen Aktivitäten resultieren, und hebt den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Betreiber und dem Zustand der Patientin hervor.