Das recente Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Zuständigkeit bei der Entscheidung über die Aufhebung von Ersatzstrafen, insbesondere hinsichtlich der gemeinnützigen Arbeit und der Anträge auf Rückerstattung innerhalb der Frist.
Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts klärt die Voraussetzungen für die Anwendung der Strafe der gemeinnützigen Arbeit und hebt die Rechtswidrigkeit der Ablehnung aufgrund der fehlenden Vorlage von Unterlagen durch den Angeklagten hervor.