Das Urteil des Kassationsgerichts klärt die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführer im Falle einer unrechtmäßigen Verrechnung von Steuerforderungen und hebt die Rolle des eventualen Vorsatzes sowie die Notwendigkeit angemessener Prüfungen hervor.
eventuale Absicht Kassation Steuerhinterziehung Verantwortung der Geschäftsführer Verrechnung von Forderungen