Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Zivilsenat III, Beschluss Nr. 28558 von 2024: die Unwirksamkeit der Immobilienübertragung im Rahmen der Trennung.

Die Verordnung des Kassationsgerichts von 2024 klärt die Voraussetzungen für die Aufhebung eines Immobilienübertragungsakts, der zur Erfüllung von Scheidungsanforderungen durchgeführt wurde, und hebt die Bedeutung der Vermögensfähigkeit des Abtretenden hervor.