Das recente Urteil des Kassationsgerichts klärt die Beweislast im Falle von gesundheitlicher Haftung und betont die Bedeutung einer genauen Bewertung der von den Gesundheitseinrichtungen ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen.
Der Kassationshof hat die Klage auf Arzthaftung angenommen und die Bedeutung des kausalen Zusammenhangs sowie der richtigen Beweislast im Falle von nosokomialen Infektionen hervorgehoben.