Das Urteil Nr. 6386 vom 3. März 2023 des Kassationsgerichts reiht sich in einen komplexen rechtlichen Kontext zur Berufshaftung im Gesundheitswesen ein. In diesem Fall hat das Gericht die Beschwerde von A.A. und anderen angenommen, die den Tod ihrer Angehörigen, F.F., auf Fahrlässigkeit der Sanitäter der Stiftung Monte Tabor zurückführten. Die Entscheidung des Gerichts bietet interessante Ansätze zum Kausalzusammenhang und zu den Beweislasten in solchen Streitfällen.
Der Fall geht auf den Tod von F.F. zurück, die für einen Augenoperation im San Raffaele hospitalisiert wurde und nach einem Unfall eine nosokomiale Infektion mit Staphylococcus aureus entwickelte. Trotz der Hinweise auf Fahrlässigkeit hatten das Landgericht Mailand und später das Berufungsgericht den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Sanitäter und dem Tod der Patientin als unzureichend angesehen. Das von der Familie vorgelegte Beweismaterial wurde als nicht ausreichend erachtet. Das Kassationsgericht hat jedoch diese Bewertung umgekehrt.
Das Kassationsgericht betont, dass der Kausalzusammenhang auf der Grundlage logischer Wahrscheinlichkeit und nicht auf absoluter Sicherheit bewertet werden muss.
Das Gericht hat festgestellt, dass in Fällen von ärztlicher Verantwortung die Kläger den Beweis für den Kausalzusammenhang zwischen der Nichterfüllung der Gesundheitseinrichtung und dem erlittenen Schaden zu erbringen haben. Das Gericht hat jedoch auch klargestellt, dass dieser Beweis nicht in Form von absoluter Sicherheit, sondern vielmehr nach einem Wahrscheinlichkeitskriterium erbracht werden muss. Dieser Punkt ist entscheidend, da es im Gesundheitswesen oft schwierig ist, mit Sicherheit nachzuweisen, dass ein anderes Verhalten der Sanitäter den Tod des Patienten hätte verhindern können.
Ein weiterer relevanter Aspekt des Urteils betrifft die Beweislast im Zusammenhang mit der außervertraglichen Haftung. Das Gericht hat klargestellt, dass, obwohl der Patient möglicherweise nicht in der Lage ist, alle erforderlichen Beweise vorzulegen, die Gesundheitseinrichtung die Pflicht hat, nachzuweisen, dass sie die Pflege-Standards eingehalten hat. Andernfalls kann die Verantwortung auch im Falle einer während des Krankenhausaufenthalts erworbenen nosokomialen Infektion zugewiesen werden.
Das Urteil Nr. 6386 von 2023 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung zur ärztlichen Haftung dar. Es hebt die Notwendigkeit hervor, die Wahrscheinlichkeit als grundlegendes Kriterium zur Feststellung des Kausalzusammenhangs und der Beweislast der Gesundheitseinrichtung zu betrachten. Darüber hinaus könnte diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Berufshaftung haben und die Bedeutung der Gewährleistung hoher Standards in der Pflege und Sicherheit in Krankenhauskontexten betonen.