Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 26291 von 2024 bietet wichtige Denkanstöße zur Haftung von Gesundheitseinrichtungen und zur Beweislast im Falle von Schäden, die Patienten erleiden. In diesem Fall hat das Gericht die Entscheidung des Berufungsgerichts von Venedig bestätigt, das die Azienda ULSS 6 Euganea für den Tod einer Patientin aufgrund einer Infektion nach einem Krankenhausaufenthalt verantwortlich gemacht hat.
Der Fall entstand aus dem Krankenhausaufenthalt von D.D. im Krankenhaus von Cittadella, wo sie sich eine Infektion mit Clostridium difficile zugezogen hat. Die Erben der Patientin klagten gegen die Gesundheitsbehörde und argumentierten, dass der Tod auf die Nachlässigkeit des Krankenhauses zurückzuführen sei, das keine angemessenen Hygienemaßnahmen gewährleistet hätte. Das Gericht von Padua hatte zunächst die Verantwortung der Einrichtung ausgeschlossen, aber das Berufungsgericht hat diese Entscheidung revidiert.
Die Haftung im Falle eines Schadens kann nicht ohne den Nachweis von Verschulden bestehen, der durch angemessene Beweismittel festgestellt werden muss.
In seiner Entscheidung stellte das Kassationsgericht heraus, dass das Berufungsgericht nicht allein aufgrund des entstandenen Schadens von der Schuld des Krankenhauses ausgegangen ist, sondern vielmehr die Sicherheitsmaßnahmen der Einrichtung geprüft hat. Das Kassationsgericht wies die Argumente des Beschwerdeführers zurück und betonte, dass die Beweislast beim Geschädigten liegt, die Verantwortung der Gesundheitseinrichtung jedoch auf der Grundlage konkreter Beweise und nicht auf Vermutungen festgestellt werden muss.
Das Urteil Nr. 26291 von 2024 stellt einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall im Bereich der Haftung im Gesundheitswesen dar. Es wird klargestellt, dass zur Zuweisung der Verantwortung an eine Gesundheitseinrichtung nachgewiesen werden muss, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen wurden. Dieses Prinzip steht im Einklang mit dem italienischen Recht und den europäischen Richtlinien zum Schutz der Patienten, die das Recht auf Gesundheit und die Notwendigkeit hoher Sicherheitsstandards in Gesundheitseinrichtungen betonen.