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Haftungsrecht und Aufsicht: Kommentar zur Entscheidung Cass. civ., Ord. n. 16295/2019

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 16295 aus dem Jahr 2019 bietet eine wichtige Reflexion über die zivilrechtliche Verantwortung der Kommunen in Bezug auf Schäden, die durch in Verwahrung gehaltene Güter verursacht werden. In diesem Fall hat das Gericht die Verantwortung von Rom bezüglich eines Verkehrsunfalls behandelt, der durch ein Werbeschild verursacht wurde, das sich aufgrund einer starken Windbö gelöst hatte. Die Entscheidung hebt die Pflichten zur Überwachung und Instandhaltung hervor, die auf den Kommunen lasten, und zeigt, dass ihre Verantwortung nicht einfach ausgeschlossen werden kann, indem sie die Verwaltung an Dritte übertragen.

Der Kontext des Falls und die Begründungen des Gerichts

S.C. hatte Rom verklagt, um Schadensersatz für die durch einen Vorfall mit einem Werbeschild erlittenen Schäden zu erhalten. Zunächst hatte das Gericht die Verantwortung der Kommune ausgeschlossen und die Schuld ausschließlich der Publigest Srl, dem Unternehmen, das die Werbung verwaltete, zugewiesen. Das Kassationsgericht hingegen nahm die Berufung von S.C. an und betonte, dass die Verwaltung sich nicht von der Verantwortung für unterlassene Aufsicht über die in Verwahrung gehaltenen Güter befreien kann.

Die Verantwortung für Schäden, die durch in Verwahrung gehaltene Sachen verursacht werden, ist in Bezug auf die konkrete Schadensursache gegeben, wobei die öffentliche Verwaltung nur dann von der Verantwortung befreit ist, wenn sie nachweisen kann, dass das Ereignis durch äußere und zufällige Gründe verursacht wurde.

Die festgestellten Rechtsprinzipien

Das Gericht hat bekräftigt, dass die zivilrechtliche Verantwortung der Kommunen nicht nur im Hinblick auf die kodifizierten Normen, sondern auch auf die sekundären Vorschriften, die ihre Sorgfaltspflichten regeln, bewertet werden muss. Insbesondere muss Art. 2051 BGB auch auf öffentliche Einrichtungen angewendet werden, mit Bezug auf die Notwendigkeit, die Sicherheit der Infrastruktur zu überwachen.

  • Pflicht zur Instandhaltung von Werbeanlagen.
  • Notwendigkeit einer aktiven und kontinuierlichen Aufsicht, auch wenn die Verwaltung an Dritte übertragen wurde.
  • Objektive Verantwortung im Falle der Unterlassung von Sicherheitsverpflichtungen.

Das Gericht hat klargestellt, dass die Übertragung an private Unternehmen die Kommune nicht von der Verantwortung befreit und hervorgehoben, dass die Gemeinde stets die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten und im Falle von Gefahren intervenieren muss.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16295/2019 stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die italienische Rechtsprechung im Bereich der zivilrechtlichen Verantwortung der Kommunen dar. Es hebt hervor, dass Aufsicht und Instandhaltung unverzichtbare Pflichten für die öffentlichen Verwaltungen sind, die sich selbst bei Vorhandensein von Verwaltungsverträgen mit Dritten nicht von ihrer Verantwortung entziehen können. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Kommunen die Auswirkungen ihrer Verwaltungsentscheidungen verstehen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.