Cass. civ. n. 28722/2024: zivilrechtliche Haftung und Kausalzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Das Urteil Nr. 28722 vom 7. November 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis der zivilrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen dar. Insbesondere hat das Gericht das Thema des Kausalzusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten der Airbags und den Schäden, die ein Autofahrer bei einem Unfall erlitten hat, behandelt. Die Entscheidung bietet bedeutende Denkanstöße für Anwälte und Fachleute im juristischen Bereich.

Der behandelte Fall

Im untersuchten Fall haben A.A. und B.B. gegen das Urteil des Berufungsgerichts Venedig Berufung eingelegt, das die Ablehnung des Antrags auf Schadenersatz wegen des Fehlens der seitlichen Airbags eines Opel Corsa bestätigt hatte. Das Berufungsgericht hatte entschieden, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem Fehlverhalten der Airbags und den Verletzungen von B.B. während des Unfalls im Jahr 2008 bestand.

In Bezug auf die zivilrechtliche Haftung kann der kausale Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden nicht allein deshalb verneint werden, weil es mehrere mögliche und alternative Ursachen gibt.

Die Gründe für die Berufung

Die von A.A. und B.B. eingelegte Berufung stützte sich auf drei Hauptgründe:

  • Verletzung von Art. 2043 BGB und den Artikeln 40 und 41 StGB, wobei betont wurde, dass der Kausalzusammenhang nicht aufgrund des Vorhandenseins von Mitursachen ausgeschlossen werden darf.
  • Fehlinterpretation der Beweise, insbesondere in Bezug auf das Gutachten, das einen Zusammenhang zwischen dem Fehlverhalten der Airbags und den Verletzungen aufzeigte.
  • Verletzung der Artikel 1223 und 2056 BGB, mit der Behauptung, dass das Fehlen eines sicheren Beweises für vermeidbare Verletzungen den schadensersatzpflichtigen Schaden nicht ausschließt.

Die Entscheidung des Kassationsgerichts

Das Gericht hat die Berufung angenommen und hervorgehoben, dass der Kausalzusammenhang im Zivilrecht nach der Regel "wahrscheinlicher als nicht" bewertet werden muss. Es wurde betont, dass der Tatsachengerichtshof die Gesamtheit der Beweise berücksichtigen und sich nicht auf eine isolierte Prüfung der einzelnen Elemente beschränken darf. Im Falle von Mitursachen obliegt es dem Richter festzustellen, welche Hypothese am wahrscheinlichsten den erlittenen Schaden erklärt.

Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass das Urteil des Berufungsgerichts die Grundsätze in Bezug auf den Kausalzusammenhang nicht beachtet hat, da die Möglichkeit, dass das Fehlverhalten der Airbags erheblich zu den Verletzungen von B.B. beigetragen hat, nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 28722/2024 stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung dar und klärt die Kriterien zur Feststellung des Kausalzusammenhangs im Falle von Verkehrsunfällen. Es bekräftigt die Bedeutung einer umfassenden Analyse der Beweise und vermeidet es, den Kausalzusammenhang a priori in Anwesenheit von Mitursachen auszuschließen. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Haftung für Schäden bei Verkehrsunfällen haben und betont die Notwendigkeit einer flexibleren und inklusiveren Beweisbewertung.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci