Verordnung Nr. 19071 von 2024: Die Beweislast bei der Meldung von Versicherungsschäden

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 19071, verkündet am 11. Juli 2024, bietet eine wichtige Reflexion über die Frage der Meldung von Schäden im Rahmen der Versicherungen. Die Entscheidung konzentriert sich auf die Pflicht des Versicherten, den Schaden umgehend dem Versicherer zu melden, und auf die Konsequenzen, die mit der Nichteinhaltung dieser Pflicht verbunden sind.

Der normative Kontext

Nach Artikel 1913 des Zivilgesetzbuches ist der Versicherte verpflichtet, den Schaden dem Versicherer zu melden. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann jedoch je nach Art des Verstoßes unterschiedliche Folgen haben, die betrügerisch oder fahrlässig sein können. Tatsächlich verliert der Versicherte im Falle eines betrügerischen Verhaltens das Recht auf Entschädigung, wie in Art. 1915, Absatz 1, festgelegt. Im Fall von Fahrlässigkeit hingegen kann der Versicherer die Entschädigung entsprechend dem erlittenen Schaden reduzieren, wie in Art. 1915, Absatz 2, vorgesehen.

Die Maxime des Urteils

DES VERSICHERERS Pflicht - Nichteinhaltung - Betrügerischer und fahrlässiger Charakter - Folgen - Beweislast, die auf dem Versicherer lastet - Inhalt - Konstellation. Damit der Versicherte als säumig in Bezug auf die Pflicht, die ihm durch Art. 1913 ZGB auferlegt wird, angesehen werden kann, muss festgestellt werden, ob die Nichteinhaltung betrügerisch oder fahrlässig war, da der Versicherte im ersten Fall das Recht auf Entschädigung gemäß Art. 1915, Absatz 1, ZGB verliert, im zweiten Fall der Versicherer das Recht hat, die Entschädigung im Verhältnis zum erlittenen Schaden gemäß Art. 1915, Absatz 2, ZGB zu reduzieren; in beiden Fällen obliegt die Beweislast dem Versicherer, der in ersterem Fall die betrügerische Absicht des Versicherten und im zweiten Fall nachweisen muss, dass der Versicherte absichtlich seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und den erlittenen Schaden verursacht hat. (In diesem Fall hat das Kassationsgericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das das Recht auf Entschädigung wegen verspäteter Meldung des Schadens ohne Begründung der Zuschreibung der Verzögerung auf Betrug oder Fahrlässigkeit des Versicherten verneint hatte).

Praktische Implikationen des Urteils

Diese Verordnung verdeutlicht somit die Bedeutung der Beweislast, die den Versicherer trifft. Insbesondere muss der Versicherer nachweisen:

  • Dass die Nichteinhaltung der Meldungspflicht durch den Versicherten betrügerisch war, d.h. dass es eine betrügerische Absicht gab;
  • Dass die Nichteinhaltung fahrlässig ist, d.h. dass der Versicherte absichtlich versäumt hat, seiner Pflicht nachzukommen, und dass dies dem Versicherer einen Schaden verursacht hat.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie die Möglichkeit für den Versicherten bestimmt, die Entschädigung zu erhalten oder diese reduziert zu bekommen. Das Gericht hat im konkreten Fall ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das diese Aspekte nicht angemessen bewertet hatte, und dabei die Bedeutung einer eingehenden Analyse der Schadenssituation betont.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 19071 von 2024 einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte der Versicherten dar, indem es die Aufmerksamkeit auf die Beweislast des Versicherers lenkt. Es ist entscheidend, dass die Versicherungsgesellschaften die Ursachen möglicher Verzögerungen bei der Meldung von Schäden sorgfältig prüfen, damit die Rechte der Versicherten stets respektiert und angemessen geschützt werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci