Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts (n. 32955 del 2024) hat wichtige Fragen zur strafrechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers im Falle von Arbeitsunfällen aufgeworfen. Insbesondere ging es in dem Fall um A.A., Mitglied des Vorstands und technischer Direktor der Raffmetal Spa, der wegen schwerer Körperverletzung nach einem Vorfall, der einen Arbeiter während Wartungsarbeiten betraf, angeklagt wurde.
Am 28. Dezember 2017 erlitt ein Arbeiter, B.B., schwere Verletzungen durch einen Sturz von einer tragbaren Leiter während der Wartung eines Drehofens. Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung des Arbeitgebers und stellte fest, dass die Nichteilung der Sicherheitsvorschriften zum Vorfall beigetragen hatte. A.A. wurde als fahrlässig angesehen, da er das Ereignis, das er hätte verhindern müssen, nicht verhinderte, gemäß den Bestimmungen des D.Lgs. n. 81/2008.
Die strafrechtliche Verantwortung im Falle von Arbeitsunfällen beruht auf der Verletzung von Sicherheitsvorschriften und der Fahrlässigkeit des Arbeitgebers bei der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer.
Das Gericht betonte, dass die Nutzung der Leiter nicht den Sicherheitsvorschriften entsprach, insbesondere war sie nicht ordnungsgemäß gesichert und es war kein zweiter Bediener vorhanden, um deren Stabilität zu gewährleisten. Die Arbeitssituation wurde zusätzlich durch eine unsichere Umgebung erschwert, mit rutschigem Boden und ungeeignetem Equipment.
Das Urteil hebt einen entscheidenden Aspekt hervor: den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arbeitgebers und dem schädlichen Ereignis. Auch wenn der Arbeiter eigenständig gehandelt hat, stellte das Gericht fest, dass die strafrechtliche Verantwortung nicht ausgeschlossen werden kann, da sein Verhalten in eine von der Firma tolerierte Praxis einging. Darüber hinaus bestätigte das Gericht, dass die Verantwortung des Arbeitgebers nicht nur darin besteht, Schäden zu verhindern, sondern auch die Verantwortung umfasst, sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Das Urteil des Kassationsgerichts n. 32955 del 2024 stellt eine wichtige Bekräftigung des Prinzips dar, dass die strafrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers eng mit der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verbunden ist. Unternehmen müssen auf die Schulung der Arbeitnehmer und die Wartung der Geräte achten sowie sicherstellen, dass die Sicherheitsverfahren eingehalten werden. Nur so kann das Risiko von Arbeitsunfällen verringert und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.