Schadenersatz und ärztliche Haftung: Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 29001/2021

Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 29001/2021, bietet bedeutende Anhaltspunkte zur ärztlichen Haftung und zur Feststellung des materiellen und immateriellen Schadens. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte der Entscheidung und die daraus resultierenden rechtlichen Prinzipien analysieren, um sie im Kontext der beruflichen Gesundheitsverantwortung verständlich und anwendbar zu machen.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

In dem zu prüfenden Urteil hat A.D. das Klinische Institut Città Studi und Dr. O.M. verklagt und Schadensersatz für die nach einem schlecht durchgeführten Diskektomie-Eingriff erlittenen Schäden gefordert. Das Berufungsgericht stellte einen dauerhaften biologischen Schaden fest und legte eine Invalidität von 9% fest, nachdem eine komplexe Begutachtung durchgeführt worden war.

Das Gericht stellte klar, dass die Verantwortung der Gesundheitseinrichtung nicht von der des Arztes isoliert werden kann, da beide in einem Kooperationskontext arbeiten.

Insbesondere betonte das Gericht, dass es bei der Feststellung des Schadens unerlässlich ist, zwischen bestehenden und konkurrierenden Beeinträchtigungen zu unterscheiden, wobei die ersteren keinen Einfluss auf die Höhe des Schadensersatzes haben.

Prinzipien der ärztlichen Haftung und Schadensfeststellung

Der zentrale Kern der Entscheidung basiert auf einer Reihe von rechtlichen Prinzipien, die die Haftung im Gesundheitswesen regeln:

  • Gesamtschuldnerische Haftung: Das Gericht bestätigte, dass im Falle von Verschulden mehrerer Personen, wie des Arztes und der Einrichtung, eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, jedoch die Möglichkeit besteht, dass die Person, die den Schaden ersetzt hat, sich von den anderen Mitverantwortlichen regressieren kann.
  • Unterscheidung zwischen vorhandener Invalidität und erlittenem Schaden: Es wurde klargestellt, dass der Schadensersatz nicht nur die Zunahme der Invalidität berücksichtigen darf, sondern auch die Leiden und Entbehrungen, die das Opfer erlitten hat.
  • Beweislast: Die Gesundheitseinrichtung muss nachweisen, dass sie alle notwendigen Kontrollen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um Fehler ihrer Mitarbeiter zu vermeiden.

Fazit

Das Urteil Nr. 29001/2021 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Leitfaden für das Verständnis der ärztlichen Haftung in Italien dar. Es unterstreicht, dass die Verantwortung einer Gesundheitseinrichtung nicht getrennt von der der dort tätigen Fachkräfte betrachtet werden kann. Darüber hinaus hat das Gericht die Bedeutung einer korrekten Schadensfeststellung betont, die nicht nur den Invaliditätsgrad, sondern auch die greifbaren Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten berücksichtigen muss. Diese Entscheidung ist entscheidend für alle Juristen und Fachkräfte im Gesundheitswesen und bietet einen klaren und präzisen Rahmen für Fälle von Fehlverhalten und Personenschäden.

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