Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 25191 von 2023, bietet wichtige Anregungen zur Frage der Entschädigung für differenzielle Schäden bei Berufskrankheiten. Das Gericht hat einen Fall analysiert, in dem ein Angestellter, A.A., eine Entschädigung aufgrund einer Aorten-Bypass-Operation beantragt hat, wobei er behauptete, dass seine Krankheit auf die Arbeitsbedingungen als Fahrer zurückzuführen sei.
Der ursprüngliche Fall wurde vom Berufungsgericht Messina geprüft, das den Kausalzusammenhang zwischen der Arbeitstätigkeit und dem schädigenden Ereignis festgestellt hat, und das Recht von A.A. auf eine Entschädigung von 148.759 Euro, abzüglich des von der INAIL erstattungsfähigen Betrags, anerkannt hat. Das Gericht argumentierte, dass die schweren Arbeitsbedingungen und die Verantwortung des Arbeitgebers gemäß Art. 2087 c.c. die Auszahlung des differenziellen Schadens rechtfertigten.
Die Verantwortung des Arbeitgebers kommt zu der rein entschädigenden Verantwortung der INAIL hinzu, da die Grundlagen und Bereiche der beiden Entschädigungsmaßnahmen unterschiedlich sind.
Omissis Spa hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und verschiedene Aspekte des Berufungsurteils angefochten. Unter den Gründen hat das Unternehmen die Verletzung von Art. 112 c.p.c. und die Unzulässigkeit des Urteils der ersten Instanz aufgrund eines Mangels an passiver Legitimation geltend gemacht. Das Gericht wies diese Einwände zurück und stellte fest, dass im Falle eines Antrags auf Entschädigung wegen Berufskrankheit keine passive Legitimation des Arbeitgebers vorliegt.
Ein weiterer entscheidender Aspekt des Urteils betrifft die Anerkennung des immateriellen Schadens. A.A. hat die Ablehnung des Antrags auf Entschädigung für immaterielle Schäden angefochten und behauptet, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet habe. Der Kassationsgerichtshof hat den zweiten Grund des Zwischenantrags akzeptiert und hervorgehoben, dass das seelische Leid ein eigenständig entschädigungsfähiger Aspekt ist und dass das Berufungsgericht die psychologischen Auswirkungen des schädigenden Ereignisses hätte berücksichtigen müssen.
Das Urteil Cass. civ., Sez. lavoro, Nr. 25191 von 2023 bekräftigt die Bedeutung des Schutzes von Arbeitnehmern im Falle von Berufskrankheiten und stellt klar, dass die Verantwortung des Arbeitgebers nicht umgangen werden kann. Darüber hinaus unterstreicht die Anerkennung des immateriellen Schadens die Notwendigkeit einer umfassenden und detaillierten Bewertung des Leids, das die Arbeitnehmer erlitten haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Instanzgerichte alle Aspekte des Schadens, sowohl materiell als auch immateriell, berücksichtigen, um so eine angemessene und vollständige Gerechtigkeit zu gewährleisten.