Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 20327 vom 14. Juli 2023 bietet wichtige Anregungen zur Verantwortung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen und zur Verjährung des Rechts auf Schadensersatz. Der vorliegende Fall betrifft einen Arbeitnehmer, A.A., der Schadensersatz für biologische Schäden aufgrund von Berufskrankheiten, die aus den Arbeitsbedingungen resultieren, verlangt hat, und dabei die Verletzung der Sicherheitsvorschriften hervorgehoben hat.
In diesem Fall hat A.A. geltend gemacht, dass er aufgrund des Fehlens geeigneter Sicherheitsmaßnahmen seiner Arbeitgeberin, E-DISTRIBUZIONE Spa, Schäden erlitten hat. Das Gericht von Frosinone hat seine Forderung akzeptiert, die von dem Berufungsgericht von Rom bestätigt wurde, welches die Verantwortung des Arbeitgebers dafür hervorgehoben hat, dass er es versäumt hat, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die erforderliche Gesundheitsüberwachung durchzuführen.
Das Gericht hat bekräftigt, dass das Recht auf Schadensersatz für die Gesundheit des Arbeitnehmers ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem der Schaden sich manifestiert hat, und nicht ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das Kassationsgericht hat einige grundlegende Prinzipien bezüglich der Verantwortung des Arbeitgebers unterstrichen:
Das Urteil Nr. 20327 aus dem Jahr 2023 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer dar und bekräftigt, dass die Verantwortung des Arbeitgebers entscheidend ist, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es hebt auch die Notwendigkeit einer angemessenen Gesundheitsüberwachung und präventiver Maßnahmen hervor. Die Klarheit, mit der das Gericht die Frage der Verjährung behandelt hat, ist entscheidend für Arbeitnehmer, die sich in ähnlichen Situationen befinden könnten. Daher ist es wichtig, dass die Arbeitgeber die geltenden Vorschriften einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.