Haftung der ANAS für Straßenunfälle: der Fall I.A. und T.F. gegen ANAS S.p.A. (Cass. civ., Ord. n. 6651/2020)

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 6651 von 2020 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der zivilrechtlichen Haftung öffentlicher Einrichtungen dar, insbesondere der ANAS, in Bezug auf Straßenunfälle. Der betreffende Fall betraf I.A. und T.F., die Schäden durch das Herabfallen eines Baumes auf die Fahrbahn einer Staatsstraße erlitten hatten, was zu einer Kollision führte. Das Gericht musste entscheidende Fragen zur Haftung für Verwahrung und zur Überwachung der an die Straße angrenzenden Bereiche klären.

Der Kontext des Urteils

Im konkreten Fall hatte das Berufungsgericht Florenz die Entscheidung des Gerichts von Pisa bestätigt und die Klage auf Schadenersatz gegen die ANAS abgewiesen. Die Beschwerdeführer behaupteten, dass die Einrichtung versäumt habe, die gebotene Überwachung und Wartung in einem potenziell gefährlichen Bereich für die Straßenbenutzer auszuüben. Die zentrale Frage betraf die Auslegung der Haftung der ANAS gemäß den Artikeln 2043 und 2051 des Zivilgesetzbuches.

Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte nicht die Last hat, die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses zu beweisen, während es an der Einrichtung liegt, nachzuweisen, dass sie angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um die Gefahr zu verhindern.

Festgelegte Rechtsgrundsätze

Die Kassation bekräftigte einige grundlegende Prinzipien zur Haftung für Verwahrung:

  • Die Haftung der Straßenbesitzer erstreckt sich auch auf angrenzende Bereiche, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.
  • Es obliegt der Einrichtung, nachzuweisen, dass sie alle erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen hat, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
  • Im Falle eines Unfalls muss der Geschädigte nur das Vorhandensein des Schadens und den ursächlichen Zusammenhang mit dem verwahrten Gegenstand nachweisen.

Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die Begründung des Berufungsgerichts als unlogisch angesehen wurde, da es die Position des herabgefallenen Baumes und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten hinsichtlich seiner Wartung und Überwachung nicht angemessen berücksichtigt hatte.

Schlussfolgerungen

Dieses Urteil stellt eine bedeutende Entwicklung in der Rechtsprechung zur Haftung öffentlicher Einrichtungen im Falle von Straßenunfällen dar. Es betont die Bedeutung einer angemessenen Überwachung und ständigen Wartung der Straßen und der umliegenden Bereiche durch die ANAS und hebt hervor, dass die Sicherheit der Straßenbenutzer eine grundlegende Pflicht ist, die nicht vernachlässigt werden kann. Es ist nun die Aufgabe des Berufungsgerichts Florenz, den Fall im Lichte der Feststellungen der Kassation zu überprüfen und die Verantwortlichkeiten sowie die vorgelegten Beweise neu zu bewerten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci