Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 28458/2024: Anerkennung des kausalen Zusammenhangs zwischen Arbeit und Berufskrankheit

Der Kassationsgerichtshof hat mit der Verordnung Nr. 28458 vom 5. November 2024 einen entscheidenden Fall zur Verantwortung von Unternehmen für Berufskrankheiten im Zusammenhang mit der Asbestexposition behandelt. Die zentrale Frage war der kausale Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Tod eines Arbeitnehmers aufgrund von Lungenkrebs. Dieser Artikel wird die Einzelheiten des Urteils und die Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer sowie die Verantwortung der Unternehmen untersuchen.

Der zu prüfende Fall

Die von A.A. und B.B. eingereichte Beschwerde betraf den Antrag auf Entschädigung für den Tod ihres Angehörigen C.C., der während seiner beruflichen Laufbahn Asbest ausgesetzt war. Obwohl die INAIL den beruflichen Ursprung der Erkrankung anerkannt hatte, wies das Berufungsgericht Venedig den Antrag aufgrund des Fehlens eines sicheren kausalen Zusammenhangs zwischen der Krankheit und der Asbestexposition zurück. Das Gericht schloss nämlich aus, dass es sich bei dem Tumor um ein pleuralen Mesotheliom handelte und hielt die Ursache der Erkrankung für ungewiss.

Wenn das Vorhandensein eines Risikofaktors festgestellt wird, ist der kausale Zusammenhang zwischen diesem Risikofaktor und der Krankheit und damit dem Tod zu bejahen, auch eventuell im Sinne der Mitursächlichkeit.

Die Argumente des Kassationsgerichtshofs

Der Kassationsgerichtshof gab der Beschwerde statt und kritisierte die Entscheidung des Berufungsgerichts, weil es die Gesamtheit der Beweise und den Arbeitskontext nicht angemessen berücksichtigt hatte. Er betonte, dass der Ausschluss des Mesothelioms nicht automatisch das Fehlen eines kausalen Zusammenhangs impliziert. Das Gericht verwies auf das Prinzip der Äquivalenz der Ursachen gemäß Art. 41 StGB und hob hervor, dass auch ohne eine spezifische Diagnose eines Mesothelioms die Korrelation zwischen Asbestexposition und Lungenerkrankung durch das Kriterium „wahrscheinlicher als nicht“ nachgewiesen werden konnte.

  • Anerkennung des beruflichen Risikos im Zusammenhang mit Asbest.
  • Bedeutung des Nachweises des Arbeitskontexts.
  • Praktische Anwendung des Prinzips der Äquivalenz der Ursachen.

Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und Unternehmen

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmern dar, die beruflichen Risiken ausgesetzt sind. Es stellt klar, dass der kausale Zusammenhang nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen werden muss, sondern vielmehr durch eine Gesamteinschätzung der Umstände erfolgen kann. Die Unternehmen müssen sich ihrer Verantwortung zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Umsetzung angemessener Präventionsmaßnahmen bewusst sein.

Fazit

Zusammenfassend bekräftigt die Verordnung Nr. 28458/2024 des Kassationsgerichtshofs die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Analyse von Fällen von Berufskrankheiten. Das Urteil bekräftigt nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern bietet auch einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Risikofaktoren am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen daher auf diese Aspekte achten, um Verantwortung zu vermeiden und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

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