Usurpative und Aneignung: Kommentar zu Urteil Nr. 18222 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 18222 vom 3. Juli 2024, die vom Kassationsgericht erlassen wurde, hat wichtige Klarstellungen zu den Unterscheidungen zwischen usurpative und aneignende Besetzungen geliefert, insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche. Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der Verantwortlichkeiten der öffentlichen Verwaltung im Falle der Besetzung von Grundstücken ohne den erforderlichen Enteignungsbeschluss.

Die Unterscheidung zwischen usurpative und aneignende Besetzung

Gemäß dem Urteil tritt eine usurpative Besetzung auf, wenn eine Umwandlung des Grundstücks ohne eine Erklärung von öffentlichem Interesse erfolgt, während sich die aneignende Besetzung durch die irreversible Umwandlung des Grundstücks selbst auszeichnet. Beide Tatbestände führen zu einer Schadensersatzpflicht der öffentlichen Verwaltung, wie im Artikel 2043 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.

  • Usurpative Besetzung: Tritt ohne Enteignungsbeschluss auf und kann ursprünglich oder nachträglich sein.
  • Aneignende Besetzung: Führt zu einer irreversiblen Umwandlung des Grundstücks, ohne das notwendige Enteignungsverfahren.

Neubewertung des Schadensersatzanspruchs

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Möglichkeit der Neubewertung des Schadensersatzanspruchs. Der Richter hat tatsächlich die Befugnis zu entscheiden, dass ein ursprünglich als usurpative Besetzung formulierter Antrag als bezüglich einer aneignenden Besetzung angesehen werden kann. Dieser Aspekt ist grundlegend, um den Schutz der Rechte der Eigentümer zu gewährleisten und um zu verhindern, dass die öffentliche Verwaltung ihrer Verantwortung entkommt.

EILBEDARF (ENTWASSERUNGSARBEITEN UND WIEDERHERSTELLUNGSARBEITEN ÖFFENTLICHER BAU) SCHADENSERSATZ Usurpative Besetzung – Begriff – Aneignende Besetzung – Begriff – Einreichung eines Schadensersatzanspruchs – Infolge usurpative Besetzung – Annahme des Antrags – Vom Richter als betreffend aneignende Besetzung neu bewertet – Zulässigkeit – Grundlage.

Fazit

Zusammenfassend hat die Verordnung Nr. 18222 von 2024 die Bedeutung einer korrekten Auslegung der Vorschriften zur Enteignung im öffentlichen Interesse bestätigt. Die Möglichkeit der Neubewertung von Schadensersatzansprüchen bietet den Eigentümern besseren Schutz, indem sichergestellt wird, dass die Handlungen der öffentlichen Verwaltung stets einer rechtlichen Kontrolle unterliegen. Es ist unerlässlich, dass die Bürger über diese Rechte informiert sind und sich an Fachleute im Rechtsbereich wenden, um ihre Positionen im Falle von unrechtmäßigen Besetzungen zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci