Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 18817 vom 9. Juli 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur Haftung der öffentlichen Verwaltungen für Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden. Im vorliegenden Fall standen sich die Region Marken und die Provinz Pesaro und Urbino gegenüber, die beide für den Schaden verantwortlich gemacht wurden, den eine Bürgerin nach einer Kollision mit einem Reh erlitten hatte. Das Gericht bestätigte die Haftung der Region und klärte die Frage der passiven Legitimation und der Beweislast in solchen Situationen.
Der Streit entstand nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2010, bei dem ein Fahrzeug ein Wildtier erfasste. Die Bürgerin A.A. forderte Schadensersatz und bezog sowohl die Region als auch die Provinz ein. In erster Instanz wurden beide Stellen für verantwortlich gehalten, aber das Berufungsgericht Ancona nahm später die Berufung der Provinz an und schloss die Region von der Haftung aus. Das Kassationsgericht hob jedoch diese Entscheidung auf und stellte fest, dass die Haftung für Schäden durch Wildtiere ausschließlich bei der Region liegt.
In seinem Urteil hat das Gericht einige grundlegende Punkte klargestellt:
Die Haftung der Regionen für Schäden durch Wildtiere basiert auf ihrer normativen Kompetenz und den administrativen Funktionen zum Schutz und Management der Fauna.
Das Urteil Nr. 18817 vom 2024 stellt eine wichtige Klarstellung für die Haftung der öffentlichen Verwaltungen im Kontext der durch Wildtiere verursachten Schäden dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Zuweisung von Verantwortung und einer effektiven Koordination zwischen den lokalen Einrichtungen, um solche Ereignisse zu verhindern. Darüber hinaus trägt die Entscheidung des Kassationsgerichts dazu bei, die Grenzen der Beweislast besser zu definieren und betont die Bedeutung von Transparenz und Verantwortung im Management der faunistischen Ressourcen.