Das Urteil Nr. 10602 von 2018 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der Versicherungen gegen Invalidität aufgrund von Krankheit dar. Das Gericht hat grundlegende Fragen zur Anwendung des Entschädigungsprinzips behandelt und klar festgestellt, dass die Versicherungsverträge für Invalidität aufgrund von Krankheit diesem Prinzip unterliegen, wodurch die Entschädigung auf den tatsächlich erlittenen Schaden begrenzt wird.
Der zu prüfende Fall betraf B.C., in seiner Eigenschaft als Sorgeberechtigter für die minderjährige A.B., der Klage gegen die Zurich Insurance auf Zahlung einer Entschädigung im Zusammenhang mit einer Police für dauerhafte Invalidität erhoben hatte. Das Berufungsgericht hatte die Klage zunächst abgelehnt und argumentiert, dass es sich nicht um eine Vielzahl von Versicherungen bei verschiedenen Versicherern handele, sondern um zwei Policen, die dasselbe Risiko abdecken und beide von derselben Gesellschaft ausgegeben wurden.
Das Entschädigungsprinzip prägt alle Versicherungen gegen Schäden, um sicherzustellen, dass der Schadensfall dem Versicherten keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft.
Das Kassationsgericht wies die Klage zurück und stellte fest, dass die Versicherungen gegen Invalidität aufgrund von Krankheit in den Bereich der Versicherungen gegen Schäden fallen. Das bedeutet, dass die Entschädigung den tatsächlich erlittenen Schaden des Versicherten nicht überschreiten darf und dass der zu erstattende Betrag von der Police selbst vorbestimmt sein muss.
Insbesondere hob das Gericht hervor, dass:
Das Urteil Nr. 10602/2018 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung zu den Grenzen der Entschädigung in den Versicherungsverträgen für Invalidität aufgrund von Krankheit dar. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung des Entschädigungsprinzips, das grundlegend ist, um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherten zu verhindern und die Stabilität des Versicherungssystems zu gewährleisten. Es ist für Juristen und Verbraucher entscheidend zu verstehen, wie diese Prinzipien die Modalitäten der Schadensregulierung im Falle von Invalidität beeinflussen.