Cass. Civ., Ord. n. 10602/2018: Entschädigungsprinzipien in der Invaliditätsversicherung wegen Krankheit

Das Urteil Nr. 10602 von 2018 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der Versicherungen gegen Invalidität aufgrund von Krankheit dar. Das Gericht hat grundlegende Fragen zur Anwendung des Entschädigungsprinzips behandelt und klar festgestellt, dass die Versicherungsverträge für Invalidität aufgrund von Krankheit diesem Prinzip unterliegen, wodurch die Entschädigung auf den tatsächlich erlittenen Schaden begrenzt wird.

Der Fall und die aufgeworfenen rechtlichen Fragen

Der zu prüfende Fall betraf B.C., in seiner Eigenschaft als Sorgeberechtigter für die minderjährige A.B., der Klage gegen die Zurich Insurance auf Zahlung einer Entschädigung im Zusammenhang mit einer Police für dauerhafte Invalidität erhoben hatte. Das Berufungsgericht hatte die Klage zunächst abgelehnt und argumentiert, dass es sich nicht um eine Vielzahl von Versicherungen bei verschiedenen Versicherern handele, sondern um zwei Policen, die dasselbe Risiko abdecken und beide von derselben Gesellschaft ausgegeben wurden.

  • Das Gericht bestätigte die Anwendbarkeit des Art. 1910 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Versicherungen gegen Schäden regelt, und betonte die Bedeutung des Entschädigungsprinzips.
  • Die zentrale Frage war, ob der Wert der Entschädigung den in der Police konventionell festgelegten Betrag überschreiten könne.
  • Das Gericht stellte klar, dass das Entschädigungsprinzip von öffentlichem Interesse ist und nicht von den Parteien abbedungen werden kann, um unrechtmäßige Bereicherungen des Versicherten zu vermeiden.
Das Entschädigungsprinzip prägt alle Versicherungen gegen Schäden, um sicherzustellen, dass der Schadensfall dem Versicherten keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft.

Die Schlussfolgerungen des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht wies die Klage zurück und stellte fest, dass die Versicherungen gegen Invalidität aufgrund von Krankheit in den Bereich der Versicherungen gegen Schäden fallen. Das bedeutet, dass die Entschädigung den tatsächlich erlittenen Schaden des Versicherten nicht überschreiten darf und dass der zu erstattende Betrag von der Police selbst vorbestimmt sein muss.

Insbesondere hob das Gericht hervor, dass:

  • Die Definition von Schaden sich auf das vertraglich Festgelegte beziehen muss.
  • Der monetäre Wert des Schadens bereits in den Policen vorbestimmt wurde und nicht weiter erhöht werden kann.
  • Das Entschädigungsprinzip gilt uneingeschränkt für alle Arten von Versicherungen, die einen entschädigungsfähigen Schaden vorsehen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 10602/2018 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung zu den Grenzen der Entschädigung in den Versicherungsverträgen für Invalidität aufgrund von Krankheit dar. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung des Entschädigungsprinzips, das grundlegend ist, um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherten zu verhindern und die Stabilität des Versicherungssystems zu gewährleisten. Es ist für Juristen und Verbraucher entscheidend zu verstehen, wie diese Prinzipien die Modalitäten der Schadensregulierung im Falle von Invalidität beeinflussen.

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