Berufshaftung: Analyse des Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 5490 von 2023

Der Kassationsgerichtshof hat sich mit dem Beschluss n. 5490 von 2023 einem komplexen Fall der Berufshaftung im Gesundheitswesen gewidmet und grundlegende rechtliche Prinzipien bezüglich der Beweislast und der Haftung von Gesundheitseinrichtungen hervorgehoben. Der zu prüfende Fall betraf den Tod einer Patientin, C.C., infolge einer durch Staphylococcus aureus verursachten Infektion, die während eines chirurgischen Eingriffs erworben wurde.

Der Kontext des Urteils

Das Berufungsgericht von Turin hatte die von den Angehörigen der Patientin eingelegte Berufung für unzulässig erklärt und die Ablehnung des Schadensersatzanspruchs durch das Gericht von Verbania bestätigt. Die Entscheidung basierte auf der Feststellung, dass die Infektion auf ein unvorhersehbares und nicht verhinderbares Ereignis zurückzuführen war, wodurch die Haftung der Gesundheitseinrichtung und der beteiligten Ärzte ausgeschlossen wurde.

Die Verantwortung des Pflegeheims hat vertraglicher Natur und muss durch klare und spezifische Beweise nachgewiesen werden.

Die Beschwerdeführer haben das Urteil angefochten und argumentiert, dass der Kausalzusammenhang zwischen dem Eingriff und dem Tod der Patientin nachgewiesen worden sei und dass die Einrichtung nicht genügend Beweise vorgelegt habe, um ihre Verantwortung auszuschließen. Der Senat hat die Beschwerde angenommen und betont, dass die von C.C. erworbene Infektion als ein im Kontext des chirurgischen Eingriffs vorhersehbares Ereignis betrachtet werden müsse.

Die beteiligten rechtlichen Prinzipien

Das Urteil des Kassationsgerichts bezieht sich auf verschiedene Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere auf die Artikel 1218, 2697, 2727 und 2729, die sich mit der vertraglichen Haftung und der Beweislast befassen. Insbesondere hebt der Senat hervor, dass:

  • Die vertragliche Haftung der Gesundheitsdienstleister mit der Verpflichtung verbunden ist, die Sicherheit der Behandlungen zu gewährleisten.
  • Es die Pflicht der Einrichtung ist, nachzuweisen, dass das schädigende Ereignis durch externe Faktoren verursacht wurde, die nicht auf ihr Verhalten zurückzuführen sind.
  • Die Beweise, die zur Ausschluss der Haftung herangezogen werden, müssen schwerwiegend, präzise und übereinstimmend sein.

Die Folgen des Urteils

Der Kassationsgerichtshof hat festgestellt, dass der Sachrichter die vorgelegten Beweise nicht ausreichend berücksichtigt hat und sich auf eine oberflächliche Bewertung der Beweise beschränkt hat. Die Entscheidung, die Sache an das Berufungsgericht von Turin zurückzuverweisen, impliziert, dass der Fall mit einer eingehenderen Analyse der spezifischen Umstände und der von der Einrichtung ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen erneut geprüft werden muss. Dies stellt einen wichtigen Hinweis auf die Notwendigkeit einer rigorosen Anwendung der Vorschriften zur Berufshaftung im Gesundheitswesen dar.

Schlussfolgerungen

Das Urteil n. 5490 von 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Berufshaftung im Gesundheitssektor. Es hebt die Bedeutung eines strengen Ansatzes bei der Bewertung von Beweisen und dem Nachweis der Nichthaftung für schädliche Ereignisse hervor. Die von Gericht hervorgehobenen rechtlichen Prinzipien sind grundlegend, um die Sicherheit der Patienten und den Schutz ihrer Rechte zu gewährleisten, in Übereinstimmung nicht nur mit den italienischen, sondern auch mit den europäischen und internationalen Vorschriften.

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