Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts (n. 18222/2024) bietet wichtige Anregungen zur Verantwortung der öffentlichen Verwaltung (P.A.) hinsichtlich der Inanspruchnahme von Privatgrundstücken. Der behandelte Fall betrifft A.A., Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Gemeinde Straßen und Dienstleistungen eingerichtet hat, und wirft entscheidende Fragen zu der Beweislast und den Modalitäten der Anfechtung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten auf.
Im Verfahren hat A.A. die Durchführung öffentlicher Arbeiten auf seinen Grundstücken angefochten und behauptet, dass die Gemeinde ohne einen angemessenen Beschluss zur öffentlichen Nützlichkeit vorgegangen sei. Zunächst hatte das Gericht den Schadensersatzantrag abgelehnt und die Grundstücke als Teil eines bereits belasteten städtebaulichen Gebiets angesehen. Im Berufungsverfahren hat A.A. jedoch seine Anfrage geändert und die Rechtmäßigkeit der Erklärung der öffentlichen Nützlichkeit angefochten.
Die Umqualifizierung des Antrags ist zulässig, sofern die zugrunde liegenden Tatsachen mit denen im einleitenden Antrag übereinstimmen.
Das Kassationsgericht hat den ersten Grund des Rechtsmittels angenommen und die Notwendigkeit einer Umqualifizierung des Antrags hervorgehoben. Tatsächlich hat der Beschwerdeführer, obwohl er zunächst die Abwesenheit einer Erklärung der öffentlichen Nützlichkeit angefochten hatte, später die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts in Frage gestellt und dabei im Kontext des zugrunde liegenden Sachverhalts geblieben. Dieser Punkt ist entscheidend, da das Gericht betont hat, dass die unrechtmäßige Inanspruchnahme eines Vermögens durch die P.A. zu einer Schadensersatzverantwortung führen kann, sowohl im Falle einer Aneignung als auch einer unrechtmäßigen Nutzung.
Das Urteil n. 18222/2024 stellt eine wichtige Klarstellung zur Verantwortung der P.A. im Bereich der Inanspruchnahme von Privatgrundstücken und zur Beweislast für diejenigen dar, die die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten anfechten. Die Anerkennung der Möglichkeit, den Antrag umzuqualifizieren und dabei den Fokus auf denselben sachlichen Sachverhalt zu richten, bietet einen besseren Schutz der Rechte der Eigentümer und hebt die Bedeutung eines fairen Verfahrens hervor. Es wird interessant sein zu beobachten, wie diese Entscheidung zukünftige Streitigkeiten im Bereich der Inanspruchnahme und Schadensersatzforderungen durch die P.A. beeinflussen wird.