Kommentar zur Entscheidung Cass. Civ., Sez. Lavoro, Ord., n. 13006/2024: Rundung und Entschädigungsfähigkeit des biologischen Schadens

Die kürzliche Entscheidung des Obersten Kassationsgerichts, erlassen am 13. Mai 2024, stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Kriterien für die Entschädigungsfähigkeit des biologischen Schadens durch Arbeitsunfälle dar. Insbesondere hat das Gericht über den Einspruch der I.N.A.I.L. gegen das Urteil des Berufungsgerichts von Catanzaro entschieden, das einen Grad der Minderung von 6% zugunsten von A.A. anerkannt hatte. Obwohl die anfängliche gutachterliche Bewertung 5,89% betrug, hatte der Gutachter den Wert auf 6% gerundet, eine Handlung, die das Gericht als fehlerhaft erachtete.

Der spezifische Fall und die rechtlichen Grundsätze

Das Berufungsgericht hatte die Entscheidung des Gerichts von Castrovillari bestätigt, aber das Oberste Gericht hat den Einspruch der I.N.A.I.L. angenommen mit der Begründung, dass gemäß Art. 13, Abs. 2 des D.Lgs. n. 38/00 nur Schäden, die gleich oder höher als 6% sind, entschädigungsfähig sind. Die Rechtsprechung, insbesondere Cass. n. 15245/14, hat bereits klargestellt, dass es nicht möglich ist, Bruchteile von Punkten zu runden. Daher führt eine Invalidität, die unter dem festgelegten Minimum liegt, nicht zu einem Entschädigungsanspruch, und die Rundung könnte zu unrechtfertigten Entschädigungen führen.

Das Gericht hat erneut betont, dass die Rundung von Ungültigkeitsfraktionen durch die geltenden Vorschriften nicht vorgesehen ist und die Möglichkeit von Leistungen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen ausschließt.

Die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Unternehmen

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Unternehmen, da es klarstellt, dass Bruchteile von Invalidität nicht für die Entschädigung berücksichtigt werden können. Im Folgenden einige Schlüsselpunkte:

  • Ein biologischer Schaden unter 6% ist nicht entschädigungsfähig.
  • Die Rundung zugunsten des Arbeitnehmers ist durch die Vorschriften ausgeschlossen.
  • Unternehmen müssen bei der Bewertung von Schäden mehr Aufmerksamkeit schenken, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Schlussfolgerungen

Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung in der Gesetzgebung zur Entschädigung von Arbeitsunfällen dar. Der Ausschluss der Rundung von Invaliditätsfraktionen auf den höheren Grad hebt die Bedeutung einer korrekten Bewertung der Schäden und ihrer Entschädigungsfähigkeit hervor. Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber diese Grundsätze verstehen, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

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