Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 16083 vom 17. März 2023 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Denkanstöße zur Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung und zum Schadensersatz. Das Gericht hat die Bedeutung eines angemessenen Schadensersatzes betont, der dem erlittenen Nachteil des Opfers entsprechen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen muss.
Das betreffende Urteil bezieht sich auf einen Fall von Stromdiebstahl, in dem der Angeklagte, N. A., die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung beantragt hatte. Das Gericht prüfte den vom Angeklagten vorgeschlagenen Schadensersatz und stellte fest, dass dieser nicht mit seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit übereinstimmte. Laut dem Gericht muss der Schadensersatz proportional zum dem dem Opfer zugefügten Schaden sein, aber auch zur wirtschaftlichen Situation des Angeklagten.
Antrag auf Aussetzung mit Bewährung - Schadensersatz - Entsprechung zum dem dem Opfer zugefügten Nachteil „wo möglich“, d.h. zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten - Beweisrechte des Richters gemäß Art. 468-bis, Abs. 5, StPO - Ausübung - Bedingungen - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung muss der Schadensersatz dem dem Opfer zugefügten Vermögensschaden „wo möglich“ entsprechen oder jedenfalls dem maximalen Aufwand, der vom Angeklagten unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt werden kann, sodass der Richter, wenn es zu untersuchende Aspekte gibt, gemäß Art. 464-bis, Abs. 5, StPO, seine Beweisrechte aktivieren muss, während er andernfalls lediglich den gefolgten Motivationsweg darlegen muss. (Fallkonstellation im Zusammenhang mit Stromdiebstahl, in dem das Gericht die Entscheidung, die mit präziser Begründung den angebotenen Schadensersatz als unangemessen bewertete, als von jeglicher Beanstandung frei erachtete, da, basierend auf den in den Akten enthaltenen Daten, der Vorschlag inkohärent im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Angeklagten war, die unter anderem aus dem Wert der Betriebsmittel und dem in das Unternehmen investierten Kapital abgeleitet wurde).
Dieses Urteil unterstreicht die aktive Rolle des Richters bei der Bewertung und Überprüfung der Schadensersatzvorschläge. Insbesondere räumt Artikel 468-bis, Abs. 5, der Strafprozessordnung dem Richter Beweisrechte ein, die ausgeübt werden müssen, wenn es Elemente gibt, die zu vertiefen sind. Dieser Ansatz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass der Schadensersatz nicht nur den Bedürfnissen des Opfers genügt, sondern auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Angeklagten respektiert.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 16083 von 2023 eine wichtige Klarstellung zum Thema Schadensersatz im Zusammenhang mit der Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung. Es betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen und begründeten Bewertung durch den Richter, der ein Gleichgewicht zwischen dem dem Opfer zustehenden Schadensersatz und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Angeklagten gewährleisten muss. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Opfer, sondern trägt auch zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem er verhindert, dass ein unangemessener Schadensersatz die wirtschaftliche Lage des Angeklagten weiter gefährdet.