Die Claims Made-Klausel im Urteil des Kassationsgerichts Nr. 8894 von 2020: Implikationen und Überlegungen

Die kürzliche Verordnung Nr. 8894 von 2020 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Gültigkeit und die Folgen von Claims Made-Klauseln in Versicherungverträgen, insbesondere für Gesundheitseinrichtungen. Diese Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schadensfall innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags zu melden, wirft bedeutende Fragen hinsichtlich der Zumutbarkeit und der Benachteiligung der Vertragsbedingungen auf.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Im vorliegenden Fall wurde das Krankenhaus (OMISSIS) verurteilt, die Schäden zu entschädigen, die einem Kind während eines Krankenhausaufenthalts entstanden sind. Das Krankenhaus beantragte, von seiner Versicherungsgesellschaft, Generali Italia S.p.A., schadlos gehalten zu werden, die den Antrag mit der Berufung auf die Claims Made-Klausel ablehnte. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz und betonte, dass die Klausel nicht benachteiligend sei und legitime Interessen verfolge.

Die Claims Made-Klausel beeinträchtigt nicht das typische Merkmal des Versicherungsvertrags, sondern regelt die Rolle der Schadensersatzforderung im Verhältnis zum versicherten Ereignis.

Die Kritiken an der Claims Made-Klausel

Ungeachtet der Entscheidung des Berufungsgerichts nahm die Kassation den dritten Beschwerdegrund des Krankenhauses an. Insbesondere hielt das Gericht die Klausel für potenziell erheblich unausgewogen zwischen den Parteien, da die Meldung des Schadensfalls von dem Erhalt einer Schadensersatzforderung des geschädigten Dritten abhängig war. Dieser Aspekt schafft eine schwierige Situation für den Versicherungsnehmer, der sich an nicht kontrollierbare Fristen halten muss.

  • Die Klausel kann die Ausübung der Rechte des Versicherungsnehmers übermäßig erschweren.
  • Die Frist zur Meldung ist nicht an das Verhalten des Versicherungsnehmers gebunden, sondern hängt vom Verhalten des geschädigten Dritten ab.
  • Das Gericht hat die Notwendigkeit hervorgehoben, die Zumutbarkeit der Klausel im Licht der geltenden Gesetzgebung zu bewerten.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 8894 von 2020 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zu Versicherungsverträgen und Claims Made-Klauseln dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines sorgfältigen Ausgleichs zwischen dem Schutz der Interessen der Versicherungsgesellschaften und den Rechten der Versicherten. Das Kassationsgericht hat erklärt, dass Klauseln, die die Ausübung der Rechte erschweren, als nichtig zu betrachten sind, und damit den Weg für eine breitere Reflexion über die Rechtmäßigkeit von Vertragsklauseln im Versicherungsbereich öffnet.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci