Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Beschluss Nr. 18676 vom 9. Juli 2024 ein Thema von erheblichem Interesse für das Stadtleben behandelt: die Lärmeinwirkungen und deren Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger. Der Streit entstand aufgrund von kulturellen Veranstaltungen, die von der Gemeinde Albissola Marina organisiert wurden und unerträgliche Geräusche für die Anwohner erzeugten, was zu einer Schadensersatzforderung führte.
Zunächst haben die Eigentümer A.A. und B.B. die Gemeinde verklagt, um die Unzumutbarkeit der Geräusche anzuerkennen und Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu erhalten. Zunächst sprach das Gericht eine Entschädigung von 1.000 Euro pro Person zu, aber das Berufungsgericht von Genua erhöhte diesen Betrag auf 3.000 Euro und erkannte die Unmöglichkeit an, die Immobilie während der Veranstaltungen zu nutzen.
Die Zumutbarkeit von Lärm muss von Fall zu Fall in Bezug auf die konkreten Umstände bewertet werden.
Das Gericht hat bekräftigt, dass die von den Gemeindeverordnungen festgelegten Grenzen lediglich indikativ sind und auch Lärmimmissionen, die innerhalb dieser Grenzen liegen, je nach spezifischen Umständen als unzumutbar angesehen werden können. Dieses Prinzip basiert auf Artikel 844 des Zivilgesetzbuches, der das Recht der Privatpersonen festlegt, keine über die normale Zumutbarkeit hinausgehenden Immissionen zu erleiden.
Das Urteil Nr. 18676 von 2024 bietet wichtige Klarstellungen zum Ausgleich zwischen öffentlichen Interessen und privaten Rechten. In einem Kontext, in dem kulturelle Veranstaltungen ein integraler Bestandteil des Gemeinschaftslebens sind, ist es entscheidend, dass die Rechte der Bürger auf Ruhe und Frieden respektiert werden. Das Gericht hat gezeigt, dass das Recht auf Ruhe nicht im Namen eines öffentlichen Interesses geopfert werden kann und die Notwendigkeit einer sorgfältigen und respektvollen Planung der Bedürfnisse der Anwohner betont. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für das Management von Lärmeinwirkungen in städtischen Kontexten dar und unterstreicht die Wichtigkeit, ein Gleichgewicht zwischen öffentlichen Aktivitäten und privaten Rechten zu gewährleisten.
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