Das Urteil Nr. 21245 von 2012 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Der vorliegende Fall betrifft die Klage, die von B.C. und T.A. gegen die Liquidationsverwaltung der aufgelösten USSL von Rho eingereicht wurde, nach dem Tod ihres Angehörigen, B.A. Das Gericht hat wichtige Fragen in Bezug auf den Kausalzusammenhang und die Möglichkeit einer Entschädigung für den Verlust von Chancen behandelt.
Der Fall geht auf die Forderung nach Schadensersatz wegen des Todes von B.A. zurück, der aufgrund eines angeblichen Diagnosefehlers und einer Unterlassung der Intervention durch das medizinische Personal eingetreten ist. Zunächst wies das Gericht von Mailand die Schadensersatzforderung zurück, eine Entscheidung, die vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Die Beschwerdeführer wandten sich dann an das Kassationsgericht, das das Urteil mit Verweis aufhob und die Bedeutung betonte, zu prüfen, ob ein Diagnosefehler vorlag und ob der Patient realistische Überlebenschancen hatte.
Der Verlust von Chancen ist keine bloße faktische Erwartung, sondern ein eigenständiger Vermögenswert, der rechtlich und wirtschaftlich einer autonomen Bewertung zugänglich ist.
In seinem Urteil von 2012 stellte das Gericht klar, dass zur Feststellung der medizinischen Verantwortung ein materieller Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem schädigenden Ereignis nachgewiesen werden muss. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass selbst im Falle einer rechtzeitigen Diagnose die Überlebenschancen von B.A. auf ein Minimum von etwa 10% gesenkt worden wären. Daher war es nicht möglich, die Verantwortung dem Krankenhaus zuzuweisen. Das Gericht erinnerte auch daran, dass der Verlust von Chancen, betrachtet als eine konkrete Möglichkeit, ein positives Ergebnis zu erzielen, ausdrücklich im Antrag verlangt werden muss und nicht automatisch geltend gemacht werden kann.
Das Urteil Nr. 21245 von 2012 des Kassationsgerichts hatte einen erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen. Es wird klargestellt, dass zur Erlangung einer Entschädigung nicht nur das fahrlässige Verhalten der Ärzte nachgewiesen werden muss, sondern auch der Kausalzusammenhang, der dieses Verhalten mit dem schädigenden Ereignis verbindet. Darüber hinaus muss die Frage des Verlusts von Chancen angemessen formuliert und begründet im Antrag enthalten sein, damit das Gericht sie prüfen kann. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Schutzes für die Patienten und einer Verantwortlichkeit der Gesundheitsberufe dar.