• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 8894/2020: Claims made-Klauseln und zivilrechtliche Haftung

Das Urteil Nr. 8894 von 2020 des Kassationsgerichts hat die Debatte über die Gültigkeit von Claims made-Klauseln in Haftpflichtversicherungsverträgen neu entfacht. Das Gericht befasste sich mit einem Streitfall, in dem ein Krankenhaus für Schäden, die einem Patienten zugefügt wurden, verantwortlich gemacht wurde und anschließend von seiner Versicherungsgesellschaft, Generali Italia spa, freigestellt werden wollte. Allerdings stellte die Claims made-Klausel ein erhebliches Hindernis dar.

Der zu prüfende Fall

Die zentrale Frage betraf die Legitimität einer Klausel, die den Versicherten verpflichtete, den Schaden innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsbeendigung anzuzeigen, unter Androhung des Verfalls. Das Berufungsgericht Rom hatte bereits die Gültigkeit der Klausel bestätigt und argumentiert, dass sie nicht nachteilig sei und legitimen Interessen diene. Dennoch brachte das Rechtsmittel des Krankenhauses umfassendere Probleme bezüglich der schwächeren Position des Versicherten ans Licht.

Die Claims made-Klausel darf kein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien verursachen.

Das Prinzip der Verdienenswertigkeit

Eine der umstrittensten Fragen betrifft das Konzept der Verdienenswertigkeit, das sich von der Nachteiligkeit unterscheidet. Das Gericht verwies auf frühere Rechtsprechungen, insbesondere auf das Urteil der vereinigten Kammern Nr. 9140 von 2016, um zu bestätigen, dass eine Claims made-Klausel nicht per se nachteilig ist, aber nachteilig werden kann, wenn sie ein ungerechtfertigtes Ungleichgewicht zwischen den Parteien schafft. In diesem Fall argumentierte das Krankenhaus, dass die Klausel es in eine schwierige Lage versetzte, da die Entschädigungsforderung des Geschädigten ungewiss und nicht kontrollierbar war.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Gericht nahm den dritten Grund der Beschwerde an und erkannte an, dass die betreffende Klausel, die eine nicht durch das Verhalten des Versicherten gerechtfertigte Frist für den Verfall setzte, gegen die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Grundsätze der Rechtmäßigkeit verstieß. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die Klausel eine übermäßige Belastung für den Versicherten darstellte, da die Meldung des Schadens von der Fristgerechtigkeit der Entschädigungsforderung des Geschädigten abhing.

  • Die Claims made-Klausel muss die durch das Gesetz auferlegten Grenzen einhalten.
  • Der Zeitpunkt der Entschädigungsforderung muss in der Hand des Versicherten liegen.
  • Etwaige Klauseln, die die Ausübung des Rechts erschweren, können für nichtig erklärt werden.

Fazit

Das Urteil Nr. 8894/2020 stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Versicherten dar. Es stellt klar fest, dass Claims made-Klauseln mit Sorgfalt bewertet werden müssen, um ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien zu vermeiden. Die Versicherungsunternehmen sollten ihre Policen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihre Vertragsparteien nicht in eine verletzliche Position bringen. Diese Entscheidung klärt nicht nur die rechtliche Position der Versicherten, sondern trägt auch zu einer größeren Fairness im Versicherungssektor bei.