Verantwortung der Consob: das Urteil Nr. 9067 von 2018 und die Aufsichtspflicht

Das Urteil Nr. 9067 des Kassationsgerichts, das am 12. April 2018 erlassen wurde, stellt einen wichtigen Wendepunkt in der Rechtsprechung bezüglich der Verantwortung der Consob, der Nationalen Kommission für Unternehmen und den Börsen, für unterlassene Aufsicht dar. Dieser Fall, der zahlreiche Anleger betrifft, die von einem Wechselagenten geschädigt wurden, verdeutlicht die Notwendigkeit eines proaktiven Eingreifens der Kontrollbehörde, um den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hatten 113 Anleger die Consob und die Italienische Republik verklagt und Schadensersatz aufgrund illegaler Handlungen eines Wechselagenten gefordert. Die Richter der ersten Instanz hatten eine teilweise Verantwortung der Consob anerkannt und ihr eine Verzögerung bei der Inspektionsaktivität vorgeworfen. Das Berufungsgericht in Rom hatte jedoch die Entscheidung geändert und die Verantwortung der Consob für die meisten Verstöße verneint.

Das Berufungsgericht hielt die Inspektionsaktivität der Consob für verspätet, trotz der Meldungen über Unregelmäßigkeiten.

Die von der Kassationsgerichtshof aufgestellten Prinzipien

Mit dem Urteil Nr. 9067 erklärte der Kassationsgerichtshof, dass die Consob eine Aufsichtspflicht gegenüber den Finanzintermediären hat, eine Pflicht, die sich aus den Grundsätzen der Legalität und Unparteilichkeit ableitet. Das Gericht betonte, dass die Ermessensspielräume der Behörde die Nichtergreifung von Kontrollmaßnahmen nicht rechtfertigen können, wenn offensichtliche Warnsignale auftreten.

  • Die Consob hat Inspektions- und Kontrollbefugnisse, die zeitnah ausgeübt werden müssen.
  • Die Verantwortung der Consob kann nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil schädliches Verhalten von Dritten begangen wurde.
  • Es ist notwendig, den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Unterlassung der Consob und den erlittenen Schäden der Anleger nachzuweisen.

Fazit

Das Urteil Nr. 9067 von 2018 stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verantwortlichkeit der Consob dar. Zukünftige Entscheidungen müssen dieser Richtung folgen und sicherstellen, dass die Aufsicht nicht nur ein Recht, sondern eine unvermeidbare Pflicht für die Kontrollbehörde ist. Die Notwendigkeit eines zeitnahen Eingreifens bei Anzeichen von Unregelmäßigkeiten ist nun klar durch die Rechtsprechung festgelegt, zum Nutzen aller Anleger.

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