Haftung für Wildschäden: Kommentar zur Verordnung Nr. 18817 von 2024

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 18817 vom 9. Juli 2024 des Kassationsgerichts hat neues Licht auf die Haftung für durch Wildtiere verursachte Schäden geworfen und grundlegende Kriterien für die Feststellung des verantwortlichen Unternehmens gemäß Art. 2043 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung für alle, die sich mit Zivil- und Verwaltungsrecht beschäftigen, da es das Verhältnis zwischen der regionalen Gesetzgebung und den Verantwortlichkeiten im Bereich des Wildtiermanagements klärt.

Der Kontext des Urteils

In dem behandelten Fall musste das Gericht über einen Fall entscheiden, in dem die durch Wildtiere verursachten Schäden Gegenstand eines Rechtsstreits waren. Das Berufungsgericht Ancona hatte bereits ein Urteil zu diesem Thema gefällt, aber die zentrale Frage betraf die Feststellung des für diese Schäden verantwortlichen Unternehmens. Das Kassationsgericht bestätigte, dass zur Feststellung, wem die Verantwortung zuzuweisen ist, eine konkrete Überprüfung der Verwaltungsmacht über das Gebiet und das Wildtiermanagement erforderlich ist.

Im Allgemeinen. Das für die durch Wildtiere verursachten Schäden verantwortliche Unternehmen, sofern diese Verantwortung in der gesetzlichen Bestimmung gemäß Art. 2043 BGB enthalten ist, ist das Subjekt, das aufgrund einer konkreten Überprüfung als Träger der Verwaltungsmacht über das Gebiet und das Wildtiermanagement erscheint; für diese Überprüfung hat Art. 15 des regionalen Gesetzes Marche Nr. 25 von 2008 - das einen speziellen "Fonds für die Entschädigung durch die Region für Schäden an der Straßenverkehrsordnung durch Wildtiere" im regionalen Haushalt einrichtet - eine symptomatische Relevanz für die Entscheidung, die "Neutralisierung" dieses Schadens der Region durch die Zuweisung der Funktionsbefugnisse zu dessen Prävention zu übertragen. (Der Oberste Gerichtshof hat dieses Prinzip in einem Fall festgestellt, in dem das interne Urteil über die rechtliche Qualifikation der Verantwortung gemäß Art. 2043 BGB ergangen war.)

Rechtsvorschriften und relevante Rechtsprechung

Das Gericht hat auf Art. 2043 BGB verwiesen, der die zivilrechtliche Haftung für unerlaubte Handlungen festlegt, und hat die Bedeutung des regionalen Gesetzes Nr. 25 von 2008 der Marken hervorgehoben, das einen Fonds für die Entschädigung von Schäden durch Wildtiere vorsieht. Dieses Gesetz legt insbesondere die Modalitäten für das Management und die Prävention von Schäden fest und hebt die zentrale Rolle der Region bei der Koordinierung der Schutz- und Managementaktivitäten für Wildtiere hervor.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass die Haftung nicht automatisch erfolgt und immer von Fall zu Fall bewertet werden muss. Der Kassationsgerichtshof hat bekräftigt, dass die Feststellung des verantwortlichen Unternehmens eine gründliche und spezifische Analyse der Umstände des konkreten Falls erfordert.

  • Zivilrechtliche Haftung für Schäden gemäß Art. 2043 BGB
  • Bedeutung der regionalen Gesetzgebung im Wildtiermanagement
  • Notwendigkeit einer konkreten Überprüfung zur Bestimmung des verantwortlichen Unternehmens

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 18817 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der Klarstellung der Haftung für Schäden dar, die durch Wildtiere verursacht werden. Sie unterstreicht die Bedeutung eines konkreten und kontextuellen Ansatzes bei der Bewertung der Verantwortlichkeiten sowie die entscheidende Rolle der regionalen Vorschriften bei der Definition der Befugnisse und Verantwortlichkeiten der zuständigen Stellen. Für Fachleute im Rechtsbereich und für die lokalen Verwaltungen bietet dieses Urteil bedeutende Anregungen zur Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit Wildtieren und zur Prävention der damit verbundenen Schäden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci