Am 2. Februar 2023 hat das Gericht von Vicenza ein Urteil von besonderer Bedeutung im Bereich der beruflichen Verantwortung im Gesundheitswesen gefällt und die Schadensersatzansprüche von P.A.L.F. wegen des Todes der Mutter, B.R., abgelehnt, die infolge einer Covid-19-Infektion während eines Krankenhausaufenthalts verstorben war. Das Urteil hat verschiedene rechtliche und tatsächliche Aspekte aufgezeigt, die eine sorgfältige Analyse verdienen.
Die Klage wurde von P.A.L.F. eingereicht, die behauptete, dass die Covid-19-Infektion im Krankenhaus San Bortolo in Vicenza aufgrund von Fahrlässigkeit der Gesundheitseinrichtung erfolgt sei. Die Klägerin forderte Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden, wobei die Ansprüche auf über 367.000 Euro geschätzt wurden.
Die beklagte Partei, das Unternehmen ULSS 8 B., hingegen argumentierte, dass die Infektion vor dem Krankenhausaufenthalt erfolgt sein könnte und dass keine Fahrlässigkeit bei der Behandlung der Patientin festgestellt worden sei.
Die Verantwortung der Gesundheitseinrichtung muss durch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Infektion und dem Verhalten der Einrichtung nachgewiesen werden.
Der Richter stellte bei der Prüfung der Beweise fest, dass die Patientin am 1. April 2020 ins Krankenhaus eingeliefert worden war und die am 2. und 6. April durchgeführten Tests negativ ausgefallen waren. Nur der Test vom 15. April zeigte eine Positivität für das Virus, was darauf hindeutet, dass die Infektion vor dem Krankenhausaufenthalt erfolgt sein könnte. Dies führte den Richter zu dem Schluss, dass der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten der Einrichtung und dem Tod nicht ausreichend erbracht wurde.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Krankenhaus die zu diesem kritischen Zeitpunkt vorgesehenen Sicherheitsprotokolle eingehalten hatte. Zeugenaussagen verschiedener Gesundheitsmitarbeiter bestätigten die Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus.
Das Urteil des Gerichts von Vicenza stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Gesundheitsverantwortung dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit, einen klaren ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Einrichtung und dem Schaden des Patienten nachzuweisen. Zudem wird hervorgehoben, dass die während der pandemischen Notlage von den Krankenhäusern ergriffenen Präventionsmaßnahmen als angemessen angesehen wurden, um die Verantwortung für nosokomiale Infektionen auszuschließen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz des Schmerzes über den Verlust die Rechtsprechung solide und klare Beweise verlangt, wenn es darum geht, Verantwortung in komplexen Kontexten wie dem Gesundheitswesen zuzuweisen, insbesondere in einer Zeit, die von Unsicherheiten geprägt ist, wie der Covid-19-Pandemie.