Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 25849 von 2021, bietet wichtige Klarstellungen zu den Versicherungsdeckungen für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden. Insbesondere hat der geprüfte Fall die interpretativen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den ausschließenden Klauseln der Versicherungsverträge aufgezeigt, insbesondere in den Beziehungen zwischen Angehörigen. Die Entscheidung konzentriert sich auf einen Vorfall, bei dem die Beschwerdeführerin, T.R., durch den Hund des Sohnes, S.C., geschädigt wurde, und auf den daraus resultierenden Ausschluss der Versicherungsdeckung durch die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft.
Im vorliegenden Fall erlitt T.R. Schäden infolge des Vorfalls, der durch den Hund des Sohnes verursacht wurde. Die Versicherungsgesellschaft lehnte die Entschädigung ab und behauptete, dass die Schäden, die Eltern, die nicht zusammenleben, zugefügt wurden, nicht von der Police gedeckt seien. Das Berufungsgericht von Rom bestätigte diese Auslegung und erklärte, dass die ausschließende Klausel unabhängig von der Wohngemeinschaft angewendet werde. T.R. legte jedoch gegen diese Entscheidung Einspruch ein und argumentierte, dass der Ausschluss nur für zusammenlebende Verwandte gelte.
Das Kassationsgericht stellte bei der Prüfung des Einspruchs die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Auslegung der Versicherungs-klauseln heraus. Es betonte, dass gemäß dem Prinzip der contra stipulatorem-Interpretation im Falle von Mehrdeutigkeiten der Sinn der Klausel zugunsten der nicht veranlassenden Partei ausgelegt werden muss. Das Gericht stellte fest, dass der Text der Klausel nicht eindeutig war und dass die Wohngemeinschaft nicht als ausschließliches Kriterium für die Eltern betrachtet werden konnte. Zudem wurde hervorgehoben, dass der Grund der ausschließenden Klausel mit der höheren Wahrscheinlichkeit von Schäden, die aus der Wohngemeinschaft hervorgehen, und nicht mit dem Verwandtschaftsverhältnis an sich verbunden war.
Das Gericht betonte, dass die Auslegung der Versicherungs-klauseln die Klarheit und Verständlichkeit berücksichtigen muss, um zu vermeiden, dass mehrdeutige Bedeutungen ohne klare Rechtfertigung zugeschrieben werden.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat wichtige Implikationen für das Management von Versicherungsverträgen und für die Rechte der Geschädigten. Für Angehörige ist es insbesondere wichtig zu verstehen, dass Ausschlüsse von Deckungen nicht willkürlich angewendet werden können, sondern im Kontext und im Sinne der Klausel ausgelegt werden müssen. Dieses Urteil stellt einen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Geschädigten dar und bekräftigt die Bedeutung einer fairen und korrekten Auslegung der vertraglichen Bestimmungen.