Das Urteil Nr. 14362 von 2019 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich des Schadensersatzes und der zivilrechtlichen Haftung dar, insbesondere hinsichtlich der Festsetzung von Vermögensschäden, die aus einem tödlichen Verkehrsunfall resultieren. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte der Entscheidung untersuchen und die rechtlichen Implikationen sowie die von dem Gericht angeführten Normen analysieren.
Der betreffende Fall betraf die Beschwerde von M. P. und anderen gegen Generali Business Solutions S.C.p.A. und Van Service S.r.l. wegen der Ablehnung des Antrags auf Schadensersatz für Vermögensschaden aus entgangenem Gewinn infolge des Todes eines Familienmitglieds bei einem Verkehrsunfall. Das Berufungsgericht Messina hatte den Antrag bereits abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die INAIL Renten an die Angehörigen des Verstorbenen ausgezahlt hatte, was nach Auffassung des Gerichts das Recht auf Schadensersatz ausschloss.
Die zentrale Frage betrifft die Möglichkeit, den Schadensersatz für Vermögensschaden mit den INAIL-Renten zu kumulieren, im Lichte des Prinzips der compensatio lucri cum damno.
Das Kassationsgericht hat die Bedeutung des Prinzips der compensatio lucri cum damno bekräftigt, das eine Doppelzahlung für denselben Schaden verhindert. Im konkreten Fall behaupteten die Beschwerdeführer, dass der Schaden aus entgangenem Gewinn unabhängig von den INAIL-Renten entschädigt werden sollte, da letztere eine sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung und keinen Schadensersatz für den erlittenen Schaden darstellten.
Das Gericht wies die Hauptbeschwerde zurück und stellte fest, dass die Beträge, die als INAIL-Rente empfangen wurden, vom geforderten Schadensersatz abgezogen werden mussten, um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu vermeiden. Es wurde auch bekräftigt, dass die Angehörigen des Opfers in Fällen von tödlichen Unfällen auf eine doppelte Form des Schutzes zurückgreifen können: den von der INAIL und den aus der zivilrechtlichen Haftung für den erlittenen Schaden.
Das Urteil Nr. 14362/2019 des Kassationsgerichts klärt die Dynamik zwischen Schadensersatz und sozialversicherungsrechtlichen Leistungen und hebt hervor, wie das Prinzip der compensatio lucri cum damno angewendet wird, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Die Entscheidung stärkt das Konzept, dass sozialversicherungsrechtliche Entschädigungen, wie die der INAIL, das Recht auf Schadensersatz für Vermögensschaden nicht beeinträchtigen, jedoch bei der endgültigen Berechnung berücksichtigt werden müssen, um ein angemessenes Gleichgewicht zu gewährleisten. Dieser Aspekt ist entscheidend für Juristen, die Familien unterstützen, die in Verkehrsunfälle verwickelt sind, und ihnen eine klare Orientierung bezüglich der rechtlichen Erwartungen in solchen Situationen bieten.