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Überlegungen zu dem Urteil Cass. civ., Sez. III, n. 515 von 2020: Ablehnung der Transfusion und zivilrechtliche Haftung

Das Urteil n. 515 von 2020 des Kassationsgerichts behandelt einen komplexen Fall von zivilrechtlicher Haftung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und der Ablehnung einer lebensrettenden medizinischen Behandlung. Gegenstand der Diskussion ist der Kausalzusammenhang zwischen dem Fahrverhalten einer Person und dem anschließenden Tod des Opfers, das sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, eine Bluttransfusion zu erhalten. Dieses Urteil bietet bedeutende Anhaltspunkte zur Haftung und zur Selbstbestimmung des Patienten.

Der Fall und die vorherigen Entscheidungen

Der Kontext des Urteils entwickelt sich um einen tödlichen Verkehrsunfall, der 1993 stattfand. D.L.U., das Opfer, war in einen Unfall verwickelt worden und war anschließend im Krankenhaus gestorben, wo er sich geweigert hatte, eine Bluttransfusion zu erhalten. Die Angehörigen forderten Schadensersatz und behaupteten, dass der Tod direkt auf das fahrlässige Verhalten des Fahrers des beteiligten Fahrzeugs zurückzuführen sei.

Das Gericht von Rom hatte zunächst die ausschließliche Verantwortung des Fahrers anerkannt, doch das Berufungsgericht stellte später fest, dass die Ablehnung der Transfusion die Überlebenschancen des Opfers beeinflusst hatte und führte das Konzept der Mitverantwortung ein.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass sowohl das Fahrverhalten des Schädigers als auch die Ablehnung der Transfusion zur Todesursache beigetragen hatten.

Der Kausalzusammenhang und die Ablehnung der Transfusion

Ein zentrales Element des Urteils ist die Art und Weise, wie das Gericht den Kausalzusammenhang interpretiert hat. Das Gericht wandte das Prinzip der freiwilligen Risikobehaftung an und argumentierte, dass D.L.U. sich freiwillig den Risiken des Straßenverkehrs ausgesetzt hatte, da er sich dessen bewusst war, dass er im Falle eines Unfalls möglicherweise eine Transfusion benötigte. Dieses Argument führte zu einer Reduzierung der Verantwortung des Schädigers.

  • Das Gericht bewertete, dass die Überlebenschancen, wenn die Transfusion durchgeführt worden wäre, zwischen 50 und 65 % lagen.
  • Die Entscheidung warf Fragen zur Legitimität auf, eine persönliche und religiöse Entscheidung zu bestrafen.

Fazit: Selbstbestimmung und Verantwortung

Das Urteil n. 515 von 2020 hebt einen Konflikt zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten und der zivilrechtlichen Haftung hervor. Das Gericht bekräftigte das Recht von D.L.U., eine medizinische Behandlung abzulehnen, führte jedoch auch ein Element der gemeinsamen Verantwortung ein. Diese Entscheidung wirft Fragen auf, ob eine Ablehnung, die zu tödlichen Konsequenzen führen kann, als legitim betrachtet werden kann.

Zusammenfassend verdeutlicht das Urteil die Schwierigkeit, individuelle Rechte mit zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten in Einklang zu bringen, ein Thema von wachsender Bedeutung im aktuellen rechtlichen Kontext.