Medizinische Verantwortung und Schadensersatz: Kassation Nr. 21511/2024

Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts Nr. 21511/2024 bietet einen interessanten Denkanstoß zur Verantwortung von medizinischem Personal in Notfallsituationen, wie im Fall von Zwillingsschwangerschaften. Das Gericht hat relevante Fragen zum Handeln der Ärzte und zum notwendigen Kausalzusammenhang für den Schadensersatz der erlittenen Schäden durch die Patienten behandelt. Insbesondere betraf der zu prüfende Fall den Tod eines der beiden Zwillinge und die schweren Gesundheitszustände des anderen, wobei die Eltern Schadensersatz für die den Ärzten zugeschriebenen Verantwortlichkeiten beantragt haben.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Im konkreten Fall hat das Gericht die Schadensersatzforderung der Eltern von zwei Zwillingen geprüft, von denen einer tot geboren wurde und der andere mit schweren Behinderungen, nach einem verspäteten Kaiserschnitt. Die Eltern argumentierten, dass ein zeitgerechter Eingriff den toten Zwilling hätte retten und die Schäden des überlebenden Zwillings hätte verringern können. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidungen der erstinstanzlichen Richter, die die Verantwortung des medizinischen Personals für den Tod des ersten Zwillings ausgeschlossen hatten, und zwar mit der Behauptung, dass die erlittenen Krankheiten ohnehin zum Tod geführt hätten.

Das Kassationsgericht betonte, dass es am Geschädigten liegt, den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und erlittenem Schaden nachzuweisen.

Verantwortung und Beweislast

Ein zentrales Element des Urteils betrifft die Beweislast. Laut dem Gericht hatten die Eltern als Kläger die Verpflichtung, nicht nur die Pflichtverletzung des medizinischen Personals nachzuweisen, sondern auch, dass diese Pflichtverletzung die Ursache für den erlittenen Schaden war. Das Gericht wies somit die Argumente der Beschwerdeführer zurück und hob hervor, dass die technische Gutachten gezeigt hatte, dass selbst im Fall eines zeitgerechten Eingriffs der zweite Zwilling dennoch schwere Schäden erlitten hätte.

Kritik an der Schadensbewertung

Ein weiteres Thema, das von den Eltern angesprochen wurde, war die Schadensbewertung, die ihrer Meinung nach unangemessen durchgeführt wurde. Das Gericht bestätigte die Position der erstinstanzlichen Richter und stellte klar, dass die angemessene Bewertung des Schadens legitim war, angesichts der Schwierigkeiten bei der genauen Bestimmung des Ausmaßes des Schadens. Darüber hinaus hielt das Gericht die Bewertung des immateriellen Schadens für unbegründet, da keine Verantwortung des medizinischen Personals für den Tod des Zwillings vorlag.

  • Verantwortung des medizinischen Personals im Falle medizinischer Notfälle.
  • Beweislast der Geschädigten.
  • Angemessene Schadensbewertung und Schwierigkeiten der Bewertung.

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