Haftung des Arbeitgebers und Unfallverhütung: Kommentar zum Urteil Nr. 15406 von 2023

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 15406 vom 20. Dezember 2023, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, stellt einen wichtigen Bezugspunkt in Bezug auf die Haftung des Arbeitgebers für Arbeitsunfälle dar. Diese Entscheidung klärt die Bedingungen, unter denen die Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR) und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen den Arbeitgeber von zivil- und strafrechtlicher Haftung befreien können.

Die Rolle des Risikobewertungsdokuments

Das DVR ist eine gesetzliche Verpflichtung, die im Gesetzesdekret Nr. 81 von 2008 festgelegt ist und bestimmt, wie Arbeitgeber die Risiken am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten müssen. Das vorliegende Urteil hebt jedoch hervor, dass die bloße Erstellung des DVR, selbst wenn sie von einem kompetenten Fachmann durchgeführt wird, nicht ausreicht, um die Haftung des Arbeitgebers auszuschließen. Tatsächlich ist es, wie das Gericht festgestellt hat, notwendig, dass der Arbeitgeber auch Präventionsmaßnahmen ergreift, selbst wenn zusätzliche Risiken bestehen oder die bereits ergriffenen Maßnahmen unzureichend sind.

Arbeitgeber - Risikobewertungsdokument - Umsetzung von Präventionsmaßnahmen - Relevanz für die Entlastung der Haftung des Arbeitgebers - Bedingungen - Fallkonstellation. Im Hinblick auf die Unfallverhütung am Arbeitsplatz schließen die Erstellung des Risikobewertungsdokuments durch einen beauftragten Fachmann, der über die notwendigen Kompetenzen verfügt, sowie die Umsetzung der vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen die Haftung des Arbeitgebers nicht aus, wenn letzterer die Existenz zusätzlicher Risiken oder die Unzulänglichkeit der bereits korrekt identifizierten Präventionsmethoden bei Anwendung der üblichen Sorgfalt und auf Basis von allgemein bekannten technischen Kenntnissen oder allgemein anerkannten Regeln erkennen kann. (Auf Grundlage dieses Prinzips hielt das Gericht die Verurteilung des Arbeitgebers wegen der Verbrennungsverletzungen eines Arbeitnehmers, der beim "Abschmelzen" des Metalls mit Schmelzspritzern von geschmolzenem Aluminium in Berührung kam, während er Lederhandschuhe bis zum Handgelenk, eine Schürze und Baumwollhosen, sowie eine Schutzbrille ohne Gesichtsschutz und Kopfhaube trug, für gerechtfertigt, obwohl das DVR für die Durchführung des Vorgangs keine Verwendung von "aluminierten" thermischen Schutzkleidungen vorsah).

Die Auswirkungen des Urteils und die Haftung des Arbeitgebers

Das Urteil Nr. 15406 von 2023 reiht sich in einen bereits bestehenden Rechtsprechungsstrang ein, der die Haftung des Arbeitgebers auch bei korrekt erstelltem DVR betont. Tatsächlich ist die Umsetzung angemessener Präventionsmaßnahmen entscheidend für die Sicherheit der Arbeitnehmer. Im konkreten Fall bestätigte das Gericht die Verurteilung des Arbeitgebers wegen der Verletzungen eines Arbeitnehmers und hob hervor, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichten, um das Risiko von Verbrennungen während gefährlicher Tätigkeiten wie dem "Abschmelzen" von Metall zu verhindern.

  • Bedeutung der Risikobewertung
  • Verpflichtung zur Aktualisierung des DVR
  • Haftung des Arbeitgebers im Falle unzureichender Maßnahmen

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15406 von 2023 eine klare Mahnung an die Arbeitgeber darstellt: Die Verantwortung kann nicht ausschließlich auf die Erstellung des DVR delegiert werden, sondern muss von einem ständigen Engagement für die Sicherheit am Arbeitsplatz begleitet werden. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber nicht nur das Risikobewertungsdokument erstellen, sondern auch ein effektives Risikomanagement umsetzen, die Präventionsmaßnahmen kontinuierlich aktualisieren und geeignete Schutzausrüstung für ihre Mitarbeiter bereitstellen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci