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Das Urteil Nr. 3767 von 2018: die Entschädigung für immaterielle Schäden und die Relevanz des Wohnsitzes

Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Beschluss Nr. 3767 von 2018 eine entscheidende Frage im Bereich der Entschädigung für immaterielle Schäden behandelt und klargestellt, dass die sozioökonomische Realität des Geschädigten die Höhe der Entschädigung nicht beeinflussen darf. Dieses Prinzip wurde als Antwort auf die von den Angehörigen eines Opfers eines Verkehrsunfalls eingelegten Rechtsmittel bekräftigt, die die Kürzung der Entschädigung durch das Berufungsgericht Mailand anfochten, unter Berücksichtigung ihres Wohnsitzes in Rumänien.

Der zu prüfende Fall

Der Prozess entstand aus dem tragischen Tod von P.V., der von einem Lkw erfasst wurde. Die Angehörigen des Opfers beantragten die Entschädigung für die erlittenen Schäden, aber das Gericht in Mailand wies den Antrag zunächst zurück. In der zweiten Instanz akzeptierte das Berufungsgericht den Antrag teilweise, reduzierte jedoch den Betrag der Entschädigung für die in Rumänien lebenden Angehörigen und wendete einen Abschlag von 30% aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation an.

Die sozioökonomische Realität, in der das Opfer eines unerlaubten Inhalts lebt, ist für die Festlegung des Aquilianischen Schadensersatzes völlig irrelevant.

Rechtsprinzipien, die vom Gericht festgelegt wurden

Mit dem Urteil Nr. 3767 hat der Kassationsgerichtshof das Rechtsmittel angenommen und einige grundlegende Prinzipien hervorgehoben:

  • Die Entschädigung für immaterielle Schäden darf nicht von dem Wohnsitz des Geschädigten abhängen.
  • Die Folgen des Schadens müssen basierend auf dem erlittenen Nachteil des Opfers bewertet werden, unabhängig vom sozioökonomischen Kontext.
  • Im Falle des Todes eines nahen Angehörigen wird das moralische Leid vermutet, und es obliegt dem Beklagten, das Fehlen einer emotionalen Bindung zu beweisen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Grundsatzentscheidung im Bereich der Schadensersatzregelungen dar. Es bekräftigt das Recht der Angehörigen der Opfer auf eine faire Entschädigung, ohne Diskriminierung aufgrund ihres Wohnsitzes. Diese Rechtsprechung ist entscheidend, um einen effektiven Schutz der Rechte der Geschädigten zu gewährleisten und zu bekräftigen, dass menschliches Leid nicht anhand von wirtschaftlichen oder territorialen Kriterien quantifiziert werden kann. Das Gericht hat somit eine wichtige Klarstellung gegeben und bestätigt, dass die Würde der Person und ihr Recht auf Entschädigung für immaterielle Schäden unveränderlich bleiben müssen, unabhängig von der sozioökonomischen Situation des Geschädigten.