Der Kassationsgerichtshof hat mit der Entscheidung Nr. 27571 vom 24. Oktober 2024 über einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit Berufskrankheiten entschieden und die Verantwortung des Arbeitgebers im Kontext der Exposition gegenüber schädlichen Substanzen bestätigt. Dieser Fall hebt die Bedeutung einer angemessenen Feststellung der Kausalität und der Arbeitsbedingungen hervor, um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Fall betraf die FINTECNA Spa, die von dem Berufungsgericht Lecce verurteilt wurde, die Erben eines Arbeitnehmers, der an Lungenkrebs verstorben war, wegen der Exposition gegenüber schädlichen Substanzen, insbesondere Asbest, während seiner Arbeitszeit zu entschädigen. Das Gericht betonte, dass die INAIL die Krankheit als beruflich anerkannt hatte und dem Arbeitnehmer eine Rente gewährt wurde, sowie dass eine klare Verantwortung des Arbeitgebers bestand, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Die angefochtene Entscheidung entspricht der Rechtsprechung, die im Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten die Regel des Art. 41 StGB anwendet, wonach der Kausalzusammenhang zwischen Ereignis und Schaden nach dem Prinzip der Äquivalenz der Bedingungen geregelt ist.
Das von dem Gericht angeführte Prinzip der Äquivalenz der Bedingungen legt fest, dass jeder Faktor, der zum schädlichen Ereignis beiträgt, berücksichtigt werden muss, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass ein anderer Faktor allein ausreicht, um das Ereignis zu verursachen. In diesem Fall wurde die Idee, dass Rauchen den Kausalzusammenhang mit der Exposition gegenüber Asbest unterbrechen könnte, nicht akzeptiert, was die Bedeutung eines konkreten Beweises zur Feststellung eines klaren und unwiderlegbaren Kausalzusammenhangs hervorhebt.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Präzedenzfall in der italienischen Rechtsprechung im Bereich der Berufskrankheiten und der Verantwortung des Arbeitgebers dar. Sie bekräftigt, dass es entscheidend ist, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und dass die Verantwortung für beruflich bedingte Krankheiten nicht vernachlässigt werden kann. Unternehmen müssen alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, und im Falle von Verstößen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf angemessenen Schadensersatz.