Immaterielle Schäden und Personalisierung: Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts Nr. 27562 von 2017

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 27562 von 2017 bietet interessante Anregungen zur Bewertung immaterieller Schäden, insbesondere zum Thema der Personalisierung des biologischen Schadens. Der Fall betrifft D.P.R., ein Opfer eines Verkehrsunfalls, das aufgrund des Unfalls schwere körperliche Folgen erlitten hat. Das Gericht musste sich mit der Richtigkeit der Bewertung des biologischen Schadens und dessen Personalisierung auseinandersetzen, wobei die Besonderheiten des konkreten Falls berücksichtigt wurden.

Der Fall und die Prinzipien der Schadensbewertung

Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass das Gericht die etablierte Auffassung bestätigt hat, wonach immaterielle Schäden gemäß Art. 2059 BGB eine einheitliche Kategorie darstellen. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Schadenskomponenten, wie der biologische Schaden und der immaterielle Schaden, nicht separat bewertet werden können, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Das Gericht stellte fest, dass in Ermangelung spezifischer gesetzlicher Kriterien die Bewertung gemäß den tabellarischen Parametern des Landgerichts Mailand erfolgen sollte, die auch die Personalisierung des Schadens unter Berücksichtigung spezifischer Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Im Rahmen der Legitimität kann die unterlassene oder fehlerhafte Anwendung dieser tabellarischen Parameter als Verletzung oder falsche Anwendung von Art. 1226 BGB geltend gemacht werden.

Personalisierung des Schadens und die Rolle des Richters

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Frage der Personalisierung des biologischen Schadens. Das Gericht hat bestätigt, dass es bei Vorliegen spezifischer Umstände des Falls möglich ist, den bewerteten Betrag gemäß den Tabellen zu erhöhen. Die Personalisierung muss jedoch angemessen begründet und durch konkrete Beweise untermauert sein. Im Fall von D.P.R. stellte das Gericht fest, dass der biologische Schaden angemessen personalisiert wurde, wobei die Schwere der erlittenen Folgen und die Einschränkungen im täglichen Leben der Geschädigten berücksichtigt wurden.

  • Bedeutung der Begründung bei der Personalisierung des Schadens.
  • Notwendigkeit konkreter Beweise zur Unterstützung des Personalisierungsantrags.
  • Möglichkeit, die tabellarischen Grenzen in außergewöhnlichen Fällen zu überschreiten.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 27562 von 2017 eine wichtige Bekräftigung des Kassationsgerichts in Bezug auf die Bewertung immaterieller Schäden dar. Es unterstreicht die Bedeutung einer gerechten Bewertung, die die Besonderheiten des konkreten Falls berücksichtigt, im Einklang mit den Prinzipien der Gerechtigkeit und dem Schutz der Rechte der Person. Die vom Gericht gegebenen Hinweise können nützlich sein, um zukünftige Entscheidungen im Bereich der Entschädigung zu leiten und einen aufmerksamen und personalisierten Ansatz bei der Bewertung des Schadens, den Unfallopfer erlitten haben, zu fördern.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci