Urteil Cass. civ., Ord. n. 15296 von 2024: Zivilrechtliche Verantwortung und Verleumdung

Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 15296 von 2024, bietet wichtige Denkanstöße zum Verhältnis zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung im Falle einer unbegründeten Anzeige. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen C.C., der von den Vorwürfen der Verleumdung und Diffamierung freigesprochen wurde, und den Beschwerdeführern A.A. und B.B., die verurteilt wurden, ihm Schadensersatz zu leisten. Es handelt sich um einen emblematischen Fall, der die Rechte und Pflichten derjenigen, die die Justiz in Anspruch nehmen, beleuchtet.

Der Kontext des Urteils

Die Angelegenheit beginnt mit einem Urteil des Gerichts von Barcelona Pozzo di Gotto, das C.C. mit der Formulierung "weil die Tat kein Verbrechen darstellt" freigesprochen hat. Danach klagte C.C. A.A. und B.B. auf Schadensersatz und behauptete, dass die Anzeigen verleumderisch seien. Das Berufungsgericht von Messina gab der Berufung von C.C. teilweise statt und verurteilte die Beschwerdeführer zur Zahlung von 10.000 Euro zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten.

Relevante rechtliche Prinzipien

Das Gericht stellte einige grundlegende Punkte klar:

  • Das strafrechtliche Freispruchsurteil hat im zivilrechtlichen Schadensersatzprozess keine Wirkung als rechtskräftiges Urteil, es sei denn, es stellt fest, dass die Tat nicht vorliegt.
  • Der Zivilrichter hat die Freiheit, die Beweise zu bewerten, und kann die Akten des Strafverfahrens als Indizien für die Entscheidung heranziehen.
  • Es ist möglich, Schadensersatz wegen Verleumdung auch ohne eine endgültige strafrechtliche Feststellung zu fordern, sofern die Elemente des Delikts vorliegen.
Die Verantwortung für Verleumdung besteht, wenn die Anzeige vorsätzlich, d.h. in Kenntnis der Falschheit der angezeigten Tatsachen, erstattet wird.

Fazit

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 15296 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Zivil- und Strafrecht dar. Es stellt klar, dass die Beweislast im Falle einer Verleumdung beim Anzeigenden liegt und dass das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung die Möglichkeit, Schadensersatz zu erhalten, nicht ausschließt. Diese rechtliche Auslegung betont den Schutz der Rechte derjenigen, die ungerechtfertigten Anzeigen ausgesetzt sind, und hebt die Bedeutung einer verantwortungsvollen Nutzung von Klagen hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci