Das Urteil des Kassationshofs Nr. 33290 von 2024 bietet eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der zivilrechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Freiheitsentziehung durch eine obligatorische medizinische Behandlung (TSO). In diesem Fall hat der Gerichtshof bekräftigt, dass trotz der Rechtswidrigkeit des TSO die Entschädigung des Schadens nicht automatisch anerkannt werden kann, sondern nachgewiesen werden muss.
In dem geprüften Fall hatte A.A. eine als rechtswidrig erklärte TSO erlitten und forderte eine Schadensersatzforderung. Das Berufungsgericht Ancona hatte die Klage abgewiesen und geltend gemacht, dass kein ausreichender Nachweis für den erlittenen Schaden erbracht worden sei. Der Kassationshof hat bei der Überprüfung des Falls die Notwendigkeit hervorgehoben, das Vorliegen eines ungerechtfertigten Schadens als Konsequenz der Freiheitsentziehung zu beweisen.
Der Gerichtshof betonte, dass die Aufhebung des TSO den Beschwerdeführer nicht von der Pflicht entbindet, den erlittenen Schaden nachzuweisen.
Das Urteil verweist auf wichtige rechtliche Grundsätze, insbesondere die Artikel 2043 und 2059 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Rechte, die durch die italienische Verfassung und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte garantiert werden. Insbesondere hat der Kassationshof hervorgehoben, dass jede medizinische Behandlung, auch wenn sie rechtswidrig ist, eine sorgfältige Bewertung des erlittenen Schadens erfordert, die nicht als in re ipsa betrachtet werden kann.
Das Urteil des Kassationshofs Nr. 33290 von 2024 stellt einen bedeutenden Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung hinsichtlich der Entschädigung für Schäden durch rechtswidrige TSO dar. Es bekräftigt die Bedeutung des Nachweises bei der Quantifizierung des immateriellen Schadens und hebt hervor, dass selbst im Falle einer Verletzung der Grundrechte die geschädigte Person die erlittenen negativen Folgen nachweisen muss. Daher ist dieser Fall eine Mahnung für die Gesundheitseinrichtungen und die zuständigen Behörden, die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und den Respekt vor den individuellen Rechten zu beachten.
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