• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Verjährung und Verantwortung des Gesundheitsministeriums: Kommentar zum Urteil Nr. 7553 von 2012

Das Urteil Nr. 7553 von 2012 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der zivilrechtlichen Verantwortung und der Verjährung von Schadensersatzansprüchen dar, insbesondere im Kontext von Infektionen, die durch Transfusionen von kontaminiertem Blut übertragen wurden. Diese Entscheidung bietet nützliche Denkanstöße zum Handeln des Gesundheitsministeriums und zu den Fristen für die Antragstellung auf Entschädigung durch die Opfer.

Der zu prüfende Fall

Im vorliegenden Fall hatten D.C.M. und D.B.N. Klage gegen das Gesundheitsministerium erhoben, um Schadensersatz für die durch HIV-Infektion eines minderjährigen Hämophilen, die nach einer Transfusion von kontaminiertem Blut im Jahr 1987 erworben wurde, zu erhalten. Das Berufungsgericht Rom hatte zunächst die Berufung des Ministeriums zurückgewiesen und dessen Verantwortung für die Überwachung der Blutqualität hervorgehoben. Das Ministerium legte jedoch gegen diese Entscheidung Berufung ein und brachte den Fall vor das Kassationsgericht.

Hauptgründe der Berufung und Entscheidung des Kassationsgerichts

Die Verantwortung des Gesundheitsministeriums für die Schäden, die aus Infektionen mit den Viren HBV, HIV und HCV resultieren, die von transfundierten Personen erlitten wurden, ist von extrakontraktuellem Charakter.

Unter den Berufungsgründen des Ministeriums stach die Frage der Verjährung hervor, die laut dem Berufungsführer für die geforderten Schäden iure hereditatis fünf Jahre und für die iure proprio zehn Jahre betragen sollte. Das Kassationsgericht gab dem dritten Berufungsgrund statt und stellte fest, dass die Verjährung für die Schäden, die iure hereditatis gefordert werden, tatsächlich fünf Jahre beträgt. Diese Entscheidung basiert auf der Überlegung, dass beide Arten von Schäden aus einem einzigen rechtswidrigen Akt resultieren, nämlich der Verabreichung von kontaminiertem Blut.

Auswirkungen für die Opfer und das Ministerium

  • Klarheit über die Verjährungsfristen: Das Urteil stellt klar, dass die Verjährungsfrist für die Antragstellung auf Schadensersatz im Falle von durch Transfusionen übertragenen Infektionen je nach Art der Schäden unterschiedlich ist.
  • Verantwortung des Ministeriums: Das Gericht erklärt, dass das Ministerium verpflichtet ist, die Sicherheit des Blutes zu überwachen, und seine Nachlässigkeit schadensersatzpflichtige Folgen haben kann.
  • Bedeutung des Wissens: Der Beginn der Verjährung ist an die Wahrnehmung des Schadens gebunden und nicht an den Zeitpunkt, zu dem sich dieser klinisch manifestiert, was die Fristen für die Antragstellung auf Entschädigung beeinflussen kann.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 7553 von 2012 bietet eine wichtige Klarstellung im Bereich der zivilrechtlichen Verantwortung im Gesundheitswesen und hebt die Verpflichtung des Gesundheitsministeriums hervor, die Sicherheit von Transfusionen zu gewährleisten sowie die spezifischen Fristen für die Einreichung von Schadensersatzanträgen. Die Opfer von Infektionen, die infolge von Transfusionen erworben wurden, sollten sich ihrer Rechte und der Modalitäten zur Beantragung von Entschädigungen bewusst sein und die Auswirkungen dieser Entscheidung auf zukünftige Fälle berücksichtigen.