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Cass. civ., Sez. III, Sent. n. 36638/2021: Die Autonomie zwischen Zivil- und Strafverfahren im Bereich der Haftung

Das Urteil n. 36638/2021 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klärung in Bezug auf die Wechselwirkungen zwischen Zivilrecht und Strafrecht dar, insbesondere in Fällen von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen. Das Gericht hat festgestellt, dass ein strafrechtlicher Freispruch nicht automatisch das Fehlen zivilrechtlicher Haftung impliziert, was zu einer autonomen Bewertung der Tatsachen durch den Zivilrichter führt.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Die Beschwerde wurde von der Groupama Assicurazioni S.p.A. gegen das Urteil des Berufungsgerichts Rom eingelegt, das den Schadensersatzanspruch der Erben eines Verstorbenen nach einem Verkehrsunfall teilweise anerkannt hatte. Das Berufungsgericht hatte, abweichend von der Entscheidung erster Instanz, die Verantwortung des beteiligten Fahrers festgestellt, obwohl dieser in der Strafverhandlung mit dem Urteil 'weil die Tat kein Verbrechen darstellt' freigesprochen worden war.

Das Kassationsgericht bestätigte die Autonomie des Zivilverfahrens im Vergleich zum Strafverfahren und stellte fest, dass ein strafrechtlicher Freispruch die Möglichkeit einer Feststellung von Haftung im Zivilverfahren nicht ausschließt.

Grundsätze des Urteils

Das Gericht hat einige grundlegende Prinzipien bekräftigt:

  • Der Freispruch im Strafverfahren hat keine bindende Wirkung im Zivilverfahren bezüglich des Schadens.
  • Der Zivilrichter kann eine autonome Feststellung der Tatsachen und der Haftung vornehmen.
  • Das Element des Verschuldens und der Kausalzusammenhang werden nach zivilrechtlichen Kriterien bewertet, die sich von den strafrechtlichen unterscheiden.

Insbesondere hat das Gericht betont, dass der Zivilrichter nicht an das gebunden ist, was der Strafrichter festgestellt hat, und dass er die verfügbaren Beweise frei bewerten kann, wobei er das Kriterium 'wahrscheinlicher als nicht' anwendet, um die Haftung festzustellen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil n. 36638/2021 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Unterscheidung zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung zu klären, und hebt die Notwendigkeit einer gründlichen und autonomen Analyse durch den Zivilrichter hervor. Diese Entscheidung bietet einen wichtigen Anstoß zur Reflexion für Anwälte und Juristen und betont die Bedeutung, die Besonderheiten jedes Falls zu berücksichtigen und nicht davon auszugehen, dass ein strafrechtlicher Freispruch die zivilrechtliche Haftung beeinflussen kann.